168 - Hudba ibn Khālid berichtete uns, er sagte: Ḥammād ibn al-Jaʿd berichtete uns, er sagte: Qatāda berichtete uns, er sagte: Khallād al-Juhanī berichtete uns von seinem Vater as-Sāʾib, dass der Prophet Gottes - Allāhs Segen und Friede seien auf ihm - sagte: "Wenn einer von euch den Abtritt betritt, soll er sich mit drei Steinen abwischen."
• Und ich hörte Isḥāq - ein weiteres Mal - sagen: "Es gefällt uns nicht, die Reinigung mit Steinen auf mehr als sieben Male zu erhöhen; denn das Meiste, das uns vom Propheten - Allāhs Segen und Friede seien auf ihm - diesbezüglich erreicht hat, ist, dass er befahl, Unreinheiten siebenmal zu waschen, und weniger als das genügt, solange man die Reinigung (an-inqāʾ) erzielt."
Er sagte: "Und wenn er sich mit drei Steinen abwischt, die keine Exkremente sind, so genügt dies als eine festgelegte Sunna (sunna masnūna). Es gibt unter den Gelehrten keinen Dissens darüber, außer wenn er so starken Durchfall hat, dass die Unreinheit über die Stelle des Afters hinausgeht; dann ist das Waschen für ihn verpflichtend. Und wenn an der Stelle seines Afters Hämorrhoiden oder Ähnliches sind, aus denen Eiter austritt, dann genügt ihm die Reinigung mit Steinen in diesem Fall nicht; denn es hat sich mit etwas vermischt, dessen Abwischen mit Steinen nicht angeordnet wurde."
169 - Isḥāq sagte: Es berichtete uns ʿAbda ibn Sulaimān von Hishām ibn ʿUrwa, von ʿAmr ibn Khuzaima, von ʿUmāra ibn Khuzaima, von Khuzaima ibn Thābit al-Anṣārī - möge Allāh mit ihm zufrieden sein -, er sagte: Der Gesandte Gottes - Allāhs Segen und Friede seien auf ihm - sagte - bezüglich der Reinigung (istitāba): "Mit drei Steinen, in denen kein Dung ist."