Kapitel: Die rituelle Waschung nach Verleumdung (Ghība)
• Ich fragte Isḥāq ibn Ibrāhīm nach der rituellen Waschung nach Verleumdung. Er sagte: „Wenn er sie wiederholt, ist mir das lieber, doch die Verpflichtung zur Wiederholung lässt sich nicht eindeutig feststellen.“
235 – Muḥammad ibn Abī Bakr berichtete uns, er sagte: al-Muthannā ibn Bakr al-ʿAbdī berichtete uns, er sagte: ʿAbbād ibn Manṣūr berichtete uns, von ʿIkrima, von Ibn ʿAbbās, dass zwei Männer mit dem Propheten – Gottes Segen und Frieden seien auf ihm – das Mittags- oder Nachmittagsgebet verrichteten, während sie beide fasteten. Als er das Gebet beendet hatte, sagte er: „Wiederholt eure rituelle Waschung und euer Gebet, setzt euer Fasten fort und holt diesen Tag an einem anderen Tag nach.“ Sie fragten: „Warum, o Gesandter Gottes?“ Er antwortete: „Ihr habt über den Soundso gelästert.“
Kapitel: Die Absicht (Niyya) bei der rituellen Waschung
• Aḥmad ibn Ḥanbal wurde gefragt: „Wenn jemand im Zustand der rituellen Unreinheit (Junub) sich mit Wasser abkühlt, ohne dabei die Absicht zu fassen, die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) zur Aufhebung der Unreinheit zu vollziehen?“ Er antwortete: „Das genügt ihm nicht.“ Es wurde gefragt: „Gilt dies ebenso für die Waschung (Wuḍūʾ), wenn jemand sie einem anderen beibringt?“ Er antwortete: „Ja, das genügt ihm nicht, und ebenso bei der rituellen Trockenreinigung (Tayammum). Die Taten werden nur nach der Absicht beurteilt.“ Er stützte sich dabei auf die Überlieferung von ʿUmar ibn al-Khaṭṭāb – möge Gott mit ihm zufrieden sein – vom Propheten – Gottes Segen und Frieden seien auf ihm –: „Die Taten werden nur nach der Absicht beurteilt.“
236 – Muḥammad ibn Yaḥyā ibn Abī Ḥazm berichtete uns, er sagte: Muḥammad ibn [Abī] Bakr berichtete uns, er sagte: Hishām ibn Ḥassān berichtete uns, von al-Ḥasan – bezüglich desjenigen, der in einen Fluss eintaucht, während er im Zustand der rituellen Unreinheit ist –; er sagte: „Es ist als Ersatz für seine Ganzkörperwaschung und seine rituelle Waschung ausreichend.“
(1) So steht es im Original, und Ḥarb überlieferte wiederholt von Ibn Abī Ḥazm von „Muḥammad ibn Bakr“, welcher al-Bursānī ist, und dies ist das Richtige.
باب: الوضوء من الغِيبَة
• سألت إسحاق بن إبراهيم عن الوضوء من الغِيبَة؟ قال: «إن أَعَاد فهو أَحَبُّ إليَّ، ولا يَتبَيَّن إيجابُ الإعادَة».
٢٣٥ - حدثنا محمد بن أبي بكر، قال: ثنا المثنى بن بكر العبدي، قال: ثنا عباد بن مَنصور، عن عِكرِمَة، عن ابن عَبَّاس، أن رجلَين صَلَّيا مع النبي صلى الله عليه وسلم صلاة الظهر أو العصر، وكانا صائمَين، فلما قَضَى الصَّلاة قال: «أَعِيدَا وضوءَكُما وصلاتَكُما، وامضيا في صَومِكُما، واقضِيَاهُ يَومًا آخَر». قالا: لِمَ يا رسول الله؟ قال: «اغتَبتُما فلانًا».
باب: النِّيَّة في الوضوء
• قيل لأحمَد بن حَنبل: الجُنُب يتَبَرَّد بالماء، لا يَنوي به الاغتِسالَ من الجَنابَة؟ قال: «لا يُجزئه». قيل: وكذلك الوضوء إذا عَلَّمَه رجلًا؟ قال: «نعم لا يُجزِئه، وكذلك التيمم، إنما الأعمال بالنِّيَّة»، وذَهَب إلى حديث عُمَر بن الخطاب -رضي الله عنه-، عن النبي -صَلَّى الله عليه وسلم-: «إنما الأعمال بالنِّيَّة».
٢٣٦ - حدثنا محمد بن يَحيى بن أبي حَزم، قال: ثنا محمد بن [أبي] (١) بكر، قال: ثنا هِشام بن حَسَّان، عن الحسَن -في الذي يَغتَمِس في النَّهر وهو جُنُب-؛ قال: «قد ⦗١٥٣⦘ أَجزَأ عَنه لِغُسله ولِوضوئه».
(١) كذا في الأصل، وقد روى حرب مرارا عن ابن أبي حزم عن "محمد بن بكر"، وهو البرساني، وهذا الصواب.