1524 – Es berichtete uns Abu Zur'ah, es berichtete uns Muhammad ibn Sa'id al-Asbahani, es berichtete uns Sharik, von Salim, von Sa'id ibn Jubayr, bezüglich Seines Wortes: "Wer sich jedoch in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren und ohne das Maß zu überschreiten", er sagte: Derjenige, der den Weg blockiert (Wegelagerer), für ihn gibt es keine Erlaubnis, wenn er hungrig ist, das Verendete zu essen, und wenn er durstig ist, Wein zu trinken.
Die zweite Auffassung:
1525 – Es berichtete uns Abu Zur'ah, es berichtete uns Yahya ibn 'Abd Allah ibn Bukayr, es berichtete mir 'Abd Allah ibn Lahi'ah, es berichtete mir 'Ata' ibn Dinar, von Sa'id ibn Jubayr, bezüglich des Wortes Allahs: "ohne zu begehren (ghayra baghin)", er meint: ohne es für erlaubt zu halten. Von Muqatil ibn Hayyan wurde Ähnliches überliefert.
Die dritte Auffassung:
1526 – Es berichtete uns Abu Zur'ah, es berichtete uns 'Amr ibn Hammad, es berichtete uns Asbat, von al-Suddi: "Wer sich jedoch in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren (ghayra baghin)", was "baghin" angeht: dass er es aus Begierde begehrt.
1527 – Es berichtete uns 'Isam ibn Rawwad, es berichtete uns Adam, es berichtete uns Damrah, von 'Uthman ibn 'Ata', von seinem Vater, bezüglich Seines Wortes: "Wer sich jedoch in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren", er sagte: Er soll das Verendete nicht braten, damit es ihm schmeckt, er soll es nicht kochen und nichts anderes essen als das Lebensnotwendige, und er soll bei sich etwas mitführen, das ihn zum Erlaubten bringt; wenn er es erreicht hat, soll er es wegwerfen.
[Sein Wort: "und ohne das Maß zu überschreiten (wa la 'adin)"]
[Die erste Auffassung]
Es wurde von Muhammad ibn Rabi'ah überliefert, von Salamah ibn Sabur, von 'Atiyyah, von Ibn 'Abbas bezüglich Seines Wortes: "ohne zu begehren und ohne das Maß zu überschreiten", er sagte: ohne zu begehren bei dem Verendeten und ohne das Maß zu überschreiten beim Essen.
1528 – Es berichtete uns Abu Sa'id al-Ashajj, es berichtete uns Abu Khalid, von al-Hajjaj, von al-Qasim, von Mujahid: "ohne zu begehren und ohne das Maß zu überschreiten", er sagte: Der "'Adin" (der das Maß Überschreitende) ist derjenige, der die Wege unsicher macht. Von Sa'id ibn Jubayr wurde Ähnliches überliefert.
Die zweite Auffassung:
1529 – Es berichtete uns Abu Zur'ah, es berichtete uns 'Amr ibn Hammad, es berichtete uns Asbat, von al-Suddi: Was "al-'adin" angeht: Er überschreitet das Maß bei seinem Essen, sodass er isst, bis er satt ist. Er soll jedoch nur die Nahrung essen, die ihn am Leben hält, bis er sein Ziel erreicht.