Und es wurde Ähnliches von Salama ibn al-Akwa', 'Alqama, 'Abida al-Salmani, al-Sha'bi, 'Ata' al-Khurasani, Zayd ibn Aslam und al-Zuhri überliefert.
[Die dritte Ansicht]
Diejenigen, die es so interpretieren, dass der Vers über die Schwangere und die Stillende herabgesandt wurde und dann aufgehoben wurde.
1638 – Es berichtete uns mein Vater, es berichtete uns Abu Sulaym 'Abd al-Rahman ibn al-Dahhak, es berichtete uns al-Walid, es berichtete mir Khulayd ibn Da'laj von al-Hasan und Qatada, dass Allahs Wort: "Und für diejenigen, die es zu leisten vermögen" durch eine Schwangerschaft oder eine Stillzeit oder Ähnliches daran gehindert werden. Dies entspricht der Aussage von Mujahid und Muhammad ibn Ka'b. Sie sagten: Dann hob Allah dies durch den anderen Vers auf, nämlich Sein Wort: "Wer von euch jedoch den Monat erlebt..." bis zu Seinem Wort: "...so ist eine gleiche Anzahl von anderen Tagen (fällig)."
[Die vierte Ansicht]
Diejenigen, die es so interpretieren, dass der Vers weiterhin gültig (muhkam) ist:
1639 – Es berichtete uns Hajjaj ibn Hamza, es berichtete uns Shababa, es berichtete uns Warqa' von Ibn Abi Najih, von Mujahid zu "Und für diejenigen, die es zu leisten vermögen, ist eine Erlösung durch die Speisung eines Bedürftigen", er sagte: Er ist nicht aufgehoben. Dies wird nur dem alten Mann gewährt, der es nicht leisten kann, oder einem Kranken, von dem man weiß, dass er nicht mehr genesen wird.
1640 – Es berichtete uns mein Vater, es berichtete uns 'Ubayd Allah ibn Musa, es berichtete uns 'Uthman ibn al-Aswad, er sagte: Ich fragte Mujahid nach meiner Frau, die schwanger war. Ihr neunter Monat fiel in den Monat Ramadan während einer Zeit großer Hitze, und sie klagte mir gegenüber über das Fasten, da es ihr schwerfiel. Er sagte: "Befiehl ihr, das Fasten zu brechen und für jeden Tag einen Bedürftigen zu speisen. Wenn sie dann gesund ist, soll sie es nachholen."
Abu Muhammad (Ibn Abi Hatim) sagte: Die Aussage von Mujahid stimmte darin überein, den alten Mann vom Nachholen zu befreien und ihm die Erlösung (Fidya) aufzuerlegen, während er für die Schwangere die Erlösung und das Nachholen verpflichtend machte. Dies ist auch die Ansicht von al-Hasan und Ibrahim al-Nakha'i in einer seiner Aussagen, und es ist die Ansicht von al-Shafi'i und Ahmad ibn Hanbal.
Sein Wort: "ist eine Erlösung durch die Speisung eines Bedürftigen"
1641 – Es berichtete uns Harun ibn Ishaq al-Hamdani, es berichtete uns al-Muharibi von Muslim, von Mujahid, von Ibn 'Abbas zu diesem Vers: "Und für diejenigen, die es zu leisten vermögen, ist eine Erlösung durch die Speisung eines Bedürftigen", er sagte: Der hochbetagte alte Mann, der das Fasten nicht leisten kann, gibt für jeden Tag einen halben Sa' als Almosen.
Es wurde von Mujahid, al-Hasan, Sa'id ibn Jubayr, Ibrahim al-Nakha'i, Muqatil ibn Hayyan und al-Hasan ibn Salih überliefert, dass er einen halben Sa' als Almosen gibt. Es wurde von Abu Huraira, einer der beiden Aussagen von Ibn 'Abbas und Makhul überliefert.