dass er zurückkehrt und im kommenden Jahr wiederkommt, um drei Tage in Mekka zu bleiben, ohne dass jemand aus den Leuten von Mekka mit ihm hinausgeht. Also schlachtete der Gesandte Gottes (Frieden und Segen Gottes seien auf ihm) und seine Gefährten die Opfertiere (Hady) in al-Hudaybiya und schoren oder kürzten ihr Haar. Als das kommende Jahr anbrach, kam der Gesandte Gottes (Frieden und Segen Gottes seien auf ihm) und seine Gefährten, bis sie im Monat Dhu al-Qa'da nach Mekka eintraten, die 'Umra vollzogen und dort drei Tage blieben. Die Götzendiener hatten sich ihm gegenüber gebrüstet, als sie ihn am Tage von al-Hudaybiya abwiesen, doch Gott verhalf ihm zu seinem Recht gegen sie und ließ ihn in jenem Monat, in dem sie ihn abgewiesen hatten – im Dhu al-Qa'da – in Mekka einziehen. Da sprach Gott: "Der heilige Monat um den heiligen Monat, und die heiligen Dinge unterliegen dem Wiedervergeltungsrecht (Qisas)."
Sein Wort: "und die heiligen Dinge unterliegen dem Wiedervergeltungsrecht"
1739 – Es berichtete uns mein Vater, es berichtete uns al-Nufayli, es berichtete uns Isma'il ibn 'Ulayya, es berichtete uns Ayyub, von 'Ikrima, der sagte: Ibn 'Abbas sagte: Gott ist das Wiedervergeltungsrecht (Qisas) von Seinen Dienern recht, und Er nimmt von euch die Feindseligkeit. Gott sprach: "Der heilige Monat um den heiligen Monat, und die heiligen Dinge unterliegen dem Wiedervergeltungsrecht", das heißt eine Pilgerfahrt (Hajj) um eine Pilgerfahrt, und eine 'Umra um eine 'Umra.
Sein Wort: "Wer also gegen euch sündigt"
1740 – Es berichtete uns mein Vater, es berichtete uns Abu Salih, der Schreiber von al-Layth, es berichtete mir Mu'awiya ibn Salih, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas bezüglich Seines Wortes: "Wer also gegen euch sündigt, so sündigt gegen ihn im gleichen Maße, wie er gegen euch gesündigt hat". Dies wurde in Mekka offenbart, als die Muslime zu jener Zeit noch wenige waren und keine (Macht/Autorität) hatten, um die Götzendiener zu unterwerfen. Die Götzendiener pflegten sie mit Beschimpfungen und Verletzungen zu bedrängen. Da befahl Gott den Muslimen, dass derjenige von ihnen, der Vergeltung übt, dies in gleichem Maße tun soll, wie ihm angetan wurde; oder er möge Geduld üben, oder verzeihen, denn das ist vorzüglicher. Als der Gesandte Gottes (Frieden und Segen Gottes seien auf ihm) nach Medina auswanderte und Gott seine Macht (Sultan) stärkte, befahl Er den Muslimen, sich bei ihren Rechtsstreitigkeiten an ihre Obrigkeit zu wenden und nicht gegeneinander zu sündigen, wie es die Leute der Dschahiliyya taten.
1741 – Es berichtete uns Abu Zur'a, es berichtete uns Yahya ibn 'Abd Allah ibn Bukayr, es berichtete mir 'Abd Allah ibn Lahi'a, es berichtete mir 'Ata' ibn Dinar, von Sa'id ibn Jubayr bezüglich Gottes Wortes: "Wer also gegen euch sündigt", das heißt: Wer auch immer von den Götzendienern im Heiligen Bezirk gegen euch kämpft, so sündigt gegen ihn. Von 'Ata', Mujahid und Muqatil ibn Hayyan wurde Ähnliches wie die Aussage von Sa'id überliefert.
Sein Wort: "so sündigt gegen ihn im gleichen Maße, wie er gegen euch gesündigt hat"
Und mit demselben Überlieferungsweg, von Sa'id bezüglich Gottes Wortes: "so sündigt gegen ihn", sagt er: Kämpft im Heiligen Bezirk in dem Maße, wie er gegen euch gesündigt hat.
(1). Eine vom Kontext geforderte Ergänzung.