1763 – Es berichtete uns 'Amr ibn 'Abd Allah al-Awdi, es berichtete uns Waki', von Ibn Jurayj, von Nafi', von Ibn 'Umar, er sagte: Die 'Umra ist verpflichtend (wajib).
Es wurde von 'Ata', Makhul, al-Hasan, Ibn Sirin, Tawus, Mujahid, Sa'id ibn Jubayr, al-Dahhak, 'Abd Allah ibn Shaddad, Muqatil ibn Hayyan und Qatada berichtet, dass sie sagten: Die 'Umra ist verpflichtend.
Wer sagt, dass die 'Umra eine freiwillige Handlung (tatawwu') ist:
1764 – Es berichtete uns Abu Sa'id al-Ashajj, es berichtete uns Abu Khalid, von Hajjaj, von Muhammad ibn al-Munkadir, er sagte: Der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – wurde über die 'Umra gefragt: Ist sie verpflichtend? Er sagte: Nein, und dass du die 'Umra vollziehst, ist besser für dich.
1765 – Es berichtete uns 'Amr ibn 'Abd Allah al-Awdi, es berichtete uns Waki', von Ibn 'Awn, von al-Sha'bi, dass er es [als] "wa-atimmu al-hajja wa-l-'umratu lillahi" las, das heißt: mit dem Nominativfall (Raf') des Ta'.
Es wurde von al-Sha'bi und Abu Burda ibn Abi Musa berichtet, dass sie sagten: Die 'Umra ist eine Sunna. Und einige von ihnen sagten: Sie ist eine freiwillige Handlung (tatawwu').
Sein Wort: "Wenn ihr aber verhindert werdet (fa-in uhsirtum)"
1766 – Es berichtete uns Ahmad ibn Sinan al-Wasiti, es berichtete uns Abu Mu'awiya, es berichtete uns al-A'mash, von Ibrahim, von 'Alqama zu Seinem Wort "Wenn ihr aber verhindert werdet (fa-in uhsirtum)": Er sagte: Wenn ein Mann den Pilgerzustand (Ihram) für die Pilgerfahrt (Hajj) antritt und ihr verhindert werdet, so sende er das, was an Opfertier (Hady) leicht zu beschaffen ist, ein Schaf. Ibrahim sagte: Ich erwähnte dies gegenüber Sa'id ibn Jubayr, da sagte er: So hat es Ibn 'Abbas gesagt. Bezüglich all dessen gibt es jemanden, der die Verhinderung (Ihsar) durch Krankheit, Bruch oder Gefangenschaft auslegt.
1767 – Es berichtete uns al-Hasan ibn 'Arafa, es berichtete uns Isma'il ibn 'Ulayya, von al-Hajjaj ibn Abi 'Uthman, es berichtete mir Yahya ibn Abi Kathir, dass 'Ikrama, der Klient von Ibn 'Abbas, ihm berichtete, es berichtete mir al-Hajjaj ibn 'Amr al-Ansari, dass er den Gesandten Gottes – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – sagen hörte: Wer einen Knochenbruch erleidet oder hinkt, der ist aus seinem Zustand gelöst (hal), und er muss eine weitere Pilgerfahrt vollziehen. Ich berichtete dies Ibn 'Abbas und Abu Hurayra, da sagten sie: Er hat die Wahrheit gesprochen.
Es wurde von Ibn Mas'ud, Ibn al-Zubayr, 'Alqama, Sa'id ibn al-Musayyib, 'Urwa ibn al-Zubayr, Mujahid, al-Nakha'i, 'Ata' und Muqatil ibn Hayyan berichtet: Sie sagten: Die Verhinderung (Ihsar) geschieht durch einen Feind, Krankheit oder Knochenbruch.
Und al-Thawri sagte: Die Verhinderung (Ihsar) geschieht durch alles, was ihm schadet.
(1). Al-Tirmidhi Nr. 931, ein guter authentischer (hasan sahih) Hadith, 3/270. ...... Al-Tirmidhi Nr. 3940/277, ein guter authentischer (hasan sahih) Hadith.(3). Tafsir Mujahid 1/99.(4). Al-Tafsir, S. 61