Sein Wort: "Das ist für jemanden, dessen Angehörige nicht Bewohner der heiligen Kultstätte (al-Masjid al-Haram) sind."
1810 – Es berichtete uns mein Vater, es berichtete uns 'Ubayd Allah ibn al-Harith ibn Muhammad ibn Ziyad, es berichtete uns 'Abd al-Mu'min ibn Abi Shura'a; er sagte: Ibn 'Umar wurde gefragt, während ich Zeuge war, bezüglich einer Frau, die noch nie die Pilgerfahrt vollzogen hatte (Sarura): "Soll sie während ihrer Hajj die 'Umra vollziehen?" Er sagte: "Ja, wahrlich, Allah hat sie als Erleichterung für denjenigen bestimmt, dessen Angehörige nicht Bewohner der heiligen Kultstätte sind."
1811 – Es berichtete uns 'Isam ibn Rawwad, es berichtete uns Adam, von Abu Ja'far, von al-Rabi', von Abu al-'Aliya: "Das ist für jemanden, dessen Angehörige nicht Bewohner der heiligen Kultstätte sind." Er sagt: "Die Mut'a (Tamattu'-Pilgerfahrt) ist für die Leute der Städte und für die Leute aus den fernliegenden Gebieten, und für die Leute von Mekka gibt es keine Mut'a."
Und es wurde von Ibn 'Abbas, Ibn 'Umar, Tawus, 'Ata', Mujahid, al-Hasan, al-Zuhri, Nafi', Ibrahim, al-Rabi' ibn Anas und Maymun ibn Mihran überliefert, dass sie sagten: "Für die Leute von Mekka gibt es keine Mut'a."
Sein Wort: "Bewohner der heiligen Kultstätte sind, und fürchtet Allah."
[Die erste Auslegung]
1812 – Es berichtete uns mein Vater, es berichtete uns Ahmad ibn Yunus, es berichtete uns Abu Bakr ibn 'Ayyash, mir berichtete Ibn 'Ata', er sagte: Ich fragte meinen Vater: "Das ist für jemanden, dessen Angehörige nicht Bewohner der heiligen Kultstätte sind?" Er sagte: "Murr, Nakhla und ihnen Ähnliches."
1813 – Es berichtete uns 'Amr ibn 'Abd Allah al-Awdi, es berichtete uns Waki', von Sufyan, von Ibn Jurayj, von 'Ata': "Das ist für jemanden, dessen Angehörige nicht Bewohner der heiligen Kultstätte sind." Er sagte: "'Arafa, 'Arana, al-Raji', Dujnan und die beiden Nakhla-Orte." Und von Ibn Shihab und Makhul wurde Ähnliches überliefert.
Die zweite Auslegung:
1814 – Es berichtete uns 'Amr ibn 'Abd Allah al-Awdi, es berichtete uns Waki', von Sufyan, von Ibn Jurayj, von Mujahid: "Das ist für jemanden, dessen Angehörige nicht Bewohner der heiligen Kultstätte sind." Er sagte: "Sie sind die Leute des Haram."
Und von Yahya ibn Sa'id al-Ansari wurde überliefert, er sagte: "Derjenige, dessen Angehörige in einer Entfernung von einem Tag Reise oder weniger davon entfernt sind."
(1). Das heißt, sie hat die Pilgerfahrt nicht vollzogen. (2). Tafsir Mujahid 1/101.