Sein Wort: "Und wisset, dass Allah streng im Strafen ist."
1815 – Es berichtete uns mein Vater, es berichtete uns Ahmad ibn 'Abda, es berichtete uns Hammad ibn Zayd, von 'Ali ibn Zayd; er sagte: Mutarrif rezitierte diesen Vers: "...streng im Strafen ist." Er sagte: "Wenn die Menschen das Ausmaß der Bestrafung Allahs, des Zorns Allahs, der Gewalt Allahs und der Rache Allahs wüssten, würde keine Träne auf ihrem Gesicht versiegen und ihre Augen fänden bei nichts mehr Ruhe."
Sein Wort: "Die Wallfahrt findet in den bekannten Monaten statt."
1816 – Es berichtete uns Yunus ibn 'Abd al-A'la, es berichtete uns Ibn Wahb, es berichtete uns Ibn Jurayj; er sagte: Ich fragte Nafi': "Hast du 'Abd Allah ibn 'Umar die Monate der Wallfahrt benennen hören?" Er sagte: "Ja, 'Abd Allah benannte Shawwal, Dhu al-Qa'da und Dhu al-Hijja." Er sagte: "Dies sagten auch Ibn Shihab, 'Ata' ibn Abi Rabah und Jabir ibn 'Abd Allah, der Gefährte des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm."
1817 – Es berichtete uns Abu Sa'id al-Ashajj und 'Amr al-Awdi, sie sagten: Es berichtete uns Waki', von Sharik, von Abu Ishaq, von Abu al-Ahwas, von 'Abd Allah bezüglich: "Die Wallfahrt findet in den bekannten Monaten statt." Er sagte: "Shawwal, Dhu al-Qa'da und zehn Tage aus Dhu al-Hijja." Und von 'Umar ibn al-Khattab, 'Ali ibn Abi Talib, 'Ata', Tawus, Ibn al-Zubayr, Ibn 'Abbas, Mujahid, Ibrahim, al-Hasan, al-Dahhak, al-Suddi, Muhammad ibn Sirin, al-Zuhri, Qatada, al-Rabi' ibn Anas und Muqatil ibn Hayyan wurde Ähnliches überliefert.
1818 – Es berichtete uns Ahmad ibn Sinan, es berichtete uns Abu Mu'awiya, von al-A'mash, von Qays ibn Muslim, von Tariq ibn Shihab; er sagte: 'Abd Allah sagte: "Die Wallfahrt findet in den bekannten Monaten statt; darin gibt es keine 'Umra."
1819 – Es berichtete uns Ahmad ibn Yahya ibn Malik al-Susi, es berichtete uns Hajjaj ibn Muhammad; Ibn Jurayj sagte: Mir berichtete 'Umar ibn 'Ata', von 'Ikrimah, dem Freigelassenen von Ibn 'Abbas, von Ibn 'Abbas, dass es niemandem zusteht, das Weihezustand (Ihram) für die Hajj einzugehen, außer in den Monaten der Hajj, aufgrund der Aussage Allahs: "Die Wallfahrt findet in den bekannten Monaten statt."
(1). Ibn Kathir sagte: Dies ist eine authentische Überlieferungskette bis Ibn Jurayj, 1/343. (2). Tafsir Mujahid 1/101. (3). Ibn Kathir sagte: Dies ist eine authentische Überlieferungskette, 1/343.