Dinar, von 'Ikrimah, er sagte: Menschen pilgerten ohne Reiseproviant, da sandte Allah herab: "Und versorgt euch, denn der beste Reiseproviant ist die Gottesfurcht." Abu Muhammad sagte: Diesen Hadith überlieferte Warqa' von 'Amr ibn Dinar, von 'Ikrimah, von Ibn 'Abbas, und was Ibn 'Uyaynah überliefert, ist authentischer. Und es wurde von Abu al-Zubayr, Mujahid, Abu al-'Aliyah, al-Nakha'i, Qatada, al-Rabi' ibn Anas und Muqatil ibn Hayyan Ähnliches überliefert.
1840 – Es berichtete uns mein Vater, es berichtete uns Abu Nu'aym, es berichtete uns Sufyan von Muhammad ibn Suqah, von Sa'id ibn Jubayr zu Seinem Wort: "Und versorgt euch", er sagte: "Den Sawiq (Gerstenbrei), das Mehl und den Zwieback." Und es wurde von 'Ikrimah, al-Sha'bi, Salim ibn 'Abd Allah und 'Ata' al-Khurasani überliefert, dass sie sagten: "Man versorge sich mit Nahrung", mit verschiedenen Formulierungen, und sie erwähnten dies.
Der zweite Aspekt:
1841 – Es berichtete uns mein Vater, es berichtete uns Abu al-Jumahir Muhammad ibn 'Uthman, es berichtete uns Yahya ibn Hamzah von al-Nu'man ibn al-Mundhir, von Makhul zu: "Und versorgt euch", er sagte: "Der Proviant: Der rechtschaffene Gefährte", das heißt: auf der Reise.
Sein Wort: "denn der beste Reiseproviant ist die Gottesfurcht"
1842 – Es berichtete uns 'Ali ibn al-Husayn, es berichtete uns Abu al-Tahir, es berichtete mir Abu Zurarah al-Layth ibn 'Asim al-Qitbani, er sagte: Es schrieb an mich Abu Khayrah Muhibb ibn Hadhlam, er schrieb, indem er das Wort Allahs erwähnte: "Und versorgt euch, denn der beste Reiseproviant ist die Gottesfurcht." Die Gottesfurcht: ein Wort, das eine Auslegung hat. Ihre Auslegung ist: Enthaltsamkeit von dem, was Allah verboten hat.
1843 – Es berichtete uns al-'Abbas ibn al-Walid ibn Mazid al-Bayruti lesend, es berichtete mir mein Vater Shu'ayb, es berichtete uns 'Uthman ibn 'Ata', von seinem Vater: "Was 'Und versorgt euch' betrifft, das bedeutet Nahrung, und der Proviant für das Jenseits ist die Gottesfurcht."
(1). Ibn Kathir sagte: Was Ibn 'Uyaynah überliefert, ist authentischer, 1/348. (2). Al-Thawri, S. 64.