Die zweite Auffassung:
148 - Es berichtete uns Abu Zur'a, er berichtete von Minjab ibn al-Harith, er berichtete von Bishr ibn 'Umara, von Abu Rawq, von ad-Dahhak, von Ibn 'Abbas zu Seinen Worten: "in ihrer Widerspenstigkeit", er sagte: in ihrem Unglauben. Abu Muhammad sagte: Und Qatada und ar-Rabi' ibn Anas folgten Abu al-'Aliya, und as-Suddi folgte Ibn 'Abbas.
[Seine Worte: in der sie umherirren (ya'mahun)]
[Die erste Auffassung]
149 - Es berichtete uns mein Vater, er berichtete von Abu Salih, dem Schreiber von al-Layth, mir berichtete Mu'awiya ibn Salih, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas: "umherirren", er sagte: Sie verharren (in ihrer Irre). Und ebenso wurde es von as-Suddi interpretiert, doch andere widersprachen ihm und sagten: Sie schwanken hin und her.
Die zweite Auffassung:
150 - Es berichtete uns Abu Zur'a, er berichtete von Minjab ibn al-Harith, er berichtete von Bishr ibn 'Umara, von Abu Rawq, von ad-Dahhak, von Ibn 'Abbas zu Seinen Worten: "umherirren", er sagte: Sie schwanken in ihrem Unglauben hin und her.
Und ebenso wurde es von Mujahid, Abu Malik, Abu al-'Aliya und ar-Rabi' ibn Anas interpretiert.
Die dritte Auffassung:
151 - Es berichtete uns 'Ali ibn al-Hasan, er berichtete von 'Uthman ibn Abi Shayba, er berichtete von Mu'awiya ibn Hisham, von Sufyan, von al-A'mash zu "in ihrer Widerspenstigkeit umherirren", er sagte: Sie treiben ihr Spiel.
Und Seine Worte: "Das sind jene, die ... erkauft haben"
152 - Es berichtete uns al-Hasan ibn Abi ar-Rabi', er berichtete von 'Abd ar-Razzaq, er berichtete von Ma'mar, von Qatada zu Seinen Worten: "Das sind jene, die den Irrtum gegen die Rechtleitung erkauft haben", er sagte: Sie haben den Irrtum gegenüber der Rechtleitung vorgezogen.
Seine Worte: den Irrtum gegen die Rechtleitung erkauft haben
153 - Es berichtete uns Muhammad ibn Yahya, er berichtete von Abu Ghassan Muhammad ibn 'Amr, er berichtete von Salama, von Muhammad ibn Ishaq, er sagte: In dem, was mir Muhammad ibn Abi Muhammad berichtete, von 'Ikrima oder Sa'id ibn Jubayr, von Ibn 'Abbas: "Das sind jene, die den Irrtum gegen die Rechtleitung erkauft haben", d.h. den Unglauben gegen den Glauben.
(1) Tafsir Mujahid 1/70.