„Wir waren sieben Monate in Ägypten, in denen wir keine Brühe aßen; unser ganzer Tag war aufgeteilt in Sitzungen der Gelehrten (Shuyukh) und die Nacht für das Abschreiben und den Abgleich (Muqabala). Er sagte: Eines Tages gingen ein Gefährte von mir und ich zu einem Gelehrten, doch man sagte uns, er sei krank. Auf unserem Weg sahen wir Fisch, der uns gefiel, also kauften wir ihn. Als wir zu Hause ankamen, war die Zeit für eine Sitzung gekommen, sodass wir ihn nicht zubereiten konnten. Wir gingen zur Sitzung, und es vergingen drei Tage, bis er beinahe verdarb, also aßen wir ihn roh. Wir hatten keine Zeit, ihn jemandem zum Braten zu geben! Er sagte dann: Wissen kann nicht mit körperlicher Ruhe erlangt werden (1).
[Aussagen der Gelehrten über sein Wissen]
Abu Ya'la al-Khalili sagte:
Abu Muhammad erwarb das Wissen seines Vaters und Abu Zur'as. Er war ein Ozean an Wissen und Kenntnis über die Überlieferer, sogar in der Rechtswissenschaft (Fiqh) und in den Meinungsverschiedenheiten der Gefährten, der Nachfolger (Tabi'un) und der Gelehrten der verschiedenen Regionen (2).
Al-Dhahabi sagte über ihn:
„Er war ein Ozean, den die Schöpfe nicht trüben konnten“ (3).
Ahmad ibn Ali al-Qardi sagte:
„Ich habe niemanden von denen, die Abd ar-Rahman kannten, jemals etwas über ihn an Unwissenheit erwähnen hören“ (4).
Ibn Kathir sagte:
„Er zeichnete sich durch ein hohes Maß an Gottesdienst, Askese, Frömmigkeit und Auswendiglernen aus“ (5).
[Sein Tod:]
Er verstarb – möge Gott ihm gnädig sein – im Jahr 327 n. H. in der Stadt ar-Rayy im Alter von 87 Jahren. Möge Gott ihm gnädig sein und ihn in Sein weites Paradies aufnehmen (6).
[Seine Werke]
(1) Siyar A'lam an-Nubala' 13/266. (2) Siehe Siyar A'lam an-Nubala' 13/246, Tadhkirat al-Huffaz 3/830 und al-Bidaya 11/191. (3) Siehe Siyar A'lam an-Nubala' 13/246, Tadhkirat al-Huffaz 3/830 und al-Bidaya 11/191. (4) Siehe Siyar A'lam an-Nubala' 13/246, Tadhkirat al-Huffaz 3/830 und al-Bidaya 11/191. (5) Siehe Siyar A'lam an-Nubala' 13/246, Tadhkirat al-Huffaz 3/830 und al-Bidaya 11/191. (6) Tadhkirat al-Huffaz 3/831.