[Seine Worte: „Und gedenke Unserer Diener Ibrahim“]
18363 - Von Ibn Abbas (möge Allah mit beiden zufrieden sein), dass er zu lesen pflegte: „Und gedenke Unseres Dieners Ibrahim“ und sagte: „Er erwähnte nur Ibrahim und erwähnte danach dessen Nachkommen.“
Seine Worte, der Erhabene: „Besitzer von Kraft und Einsicht“
18364 - Mein Vater erzählte uns, Abu Salih erzählte uns, Muawiya ibn Salih erzählte mir, von Ali ibn Abi Talha, von Ibn Abbas, zu seiner Aussage: „Besitzer von Kraft und Einsicht“: „Einsicht“ bedeutet: „Das Verständnis in der Religion.“
18365 - Von Ibn Abbas (möge Allah mit beiden zufrieden sein) zu seiner Aussage: „Besitzer von Kraft“ sagte er: „Die Stärke im Gottesdienst.“ Und zu „Einsicht“ sagte er: „Der Scharfsinn in den Angelegenheiten Allahs.“
Seine Worte, der Erhabene: „Wir haben sie für das Reinigende auserwählt: das Gedenken an die Wohnstätte.“
18366 - Von Ibn Abbas (möge Allah mit beiden zufrieden sein) zu seiner Aussage: „Wir haben sie für das Reinigende auserwählt: das Gedenken an die Wohnstätte“ sagte er: „Sie haben sich dadurch geläutert, und dadurch, dass sie der Wohnstätte des Jüngsten Tages gedachten.“
Seine Worte, der Erhabene: „Gleichaltrig“
18367 - Von Ibn Abbas (möge Allah mit beiden zufrieden sein) zu seiner Aussage: „Gleichaltrig“ sagte er: „Gleichaltrig.“
Seine Worte, der Erhabene: „Dies ist fürwahr Unser Unterhalt, der niemals zu Ende geht.“
18368 - Von Qatada zu seiner Aussage: „Dies ist fürwahr Unser Unterhalt, der niemals zu Ende geht“, d.h.: „der kein Ende nimmt. Dies ist es, so sollen sie es kosten: ein siedend heißes Getränk und Eiter.“ Er sagte: „Wir pflegten zu berichten, dass der ‚Ghassaq‘ (Eiter/Jauche) das ist, was zwischen seiner Haut und seinem Fleisch hervorfließt.“ Und bezüglich „anderes von gleicher Art, Paare“ sagte er: „Von seiner Art, Paare an Strafe.“
Seine Worte, der Erhabene: „Anderes von gleicher Art, Paare“
18369 - Von Ibn Mas’ud zu seiner Aussage: „Anderes von gleicher Art, Paare“ sagte er: „Die bittere Kälte (Zamharir).“
(1) Al-Durr 7/197. (2) Al-Ta’liq 4/299. (3) Al-Durr 7/198-200. (4) Al-Durr 7/198-200. (5) Al-Durr 7/198-200. (6) Al-Durr 200-208. (7) Al-Durr 200-208.