Seine Worte, der Erhabene: "...wie das dürre Gras (as-Sarim)."
18949 - Von Ibn 'Abbas zu Seinen Worten: "wie das dürre Gras", er sagte: "Wie die schwarze Nacht." (1)
18950 - Von Ibn 'Abbas zu Seinen Worten: "Sie sagten: 'Wir sind wahrlich abgeirrt'", er sagte: "Wir haben den Ort unseres Gartens verloren." (2)
Seine Worte, der Erhabene: "...ihr Maßvollster"
18951 - Von Ibn 'Abbas zu Seinen Worten: "Der Maßvollste von ihnen sagte", er sagte: "Der Gerechteste von ihnen." (3)
Seine Worte, der Erhabene: "...warum preist ihr nicht?"
18952 - Von as-Suddi zu Seinen Worten: "Habe ich euch nicht gesagt: Warum preist ihr (Gott) nicht?", er sagte: "Ihre Ausnahme (Istithna') in jener Zeit war das Lobpreisen (Tasbih)." (4)
Seine Worte, der Erhabene: "An dem Tag, da ein Schienbein entblößt wird"
18953 - Über den Weg von 'Ikrimah von Ibn 'Abbas, dass er über Seine Worte gefragt wurde: "An dem Tag, da ein Schienbein entblößt wird", er sagte: "Wenn euch etwas im Koran unklar bleibt, so sucht es in der Dichtung, denn sie ist das Diwan (Register) der Araber. Habt ihr nicht das Wort des Dichters gehört?" (5)
'Gedulde dich, 'Anaq, denn es ist ein bleibendes Unheil, Dein Volk hat für mich das Schlagen der Hälse festgelegt, Und der Krieg erhob sich für uns auf dem Schienbein (in seiner ganzen Härte).' (6)
18954 - Ibn 'Abbas sagte: "Dies ist ein Tag der Not und der Härte." (7)
18956 - Von Ibn 'Abbas zu: "An dem Tag, da ein Schienbein entblößt wird", er sagte: "Es ist die schwere, schreckliche Angelegenheit von dem Schrecken am Tag der Auferstehung." (8)
18957 - Von Ibn Mas'ud, dass bei ihm der Daddschal (Antichrist) erwähnt wurde, woraufhin er sagte: "Er spaltet sich in drei Gruppen auf, die ihm folgen: eine Gruppe, die ihm folgt; eine Gruppe, die sich in das Land ihrer Vorväter begibt, zu den Pflanzstätten des Alters; und eine Gruppe, die das Ufer des Euphrat nimmt..."
(1) ad-Durr 8/252-253. (2) ad-Durr 8/252-253. (3) ad-Durr 8/252-253. (4) ad-Durr 8/252-253. (5) ad-Durr 8/252-253. (6) ad-Durr 8/252-253. (7) ad-Durr 8/252-253. (8) ad-Durr 8/252-253.