[Sure an-Nāziʿāt]
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Sein Wort, der Erhabene: "Bei denen, die heftig herausreißen"
19110 - Über einen Überlieferungsweg von Saʿīd ibn Dschubair von Ibn ʿAbbās zu seinem Wort: "Bei denen, die heftig herausreißen", er sagte: Es sind die Seelen der Ungläubigen, die herausgerissen, dann scharf gezogen und dann im Feuer versenkt werden (1).
Sein Wort, der Erhabene: "Und bei denen, die sanft herausziehen"
19111 - Von Ibn ʿAbbās zu: "Und bei denen, die sanft herausziehen", er sagte: Es ist der Tod (2).
Sein Wort, der Erhabene: "Bei denen, die dahingleiten"
19113 - Von ar-Rabīʿ ibn Anas zu seinem Wort: "Bei denen, die heftig herausreißen" und "bei denen, die sanft herausziehen", er sagte: Diese beiden Verse beziehen sich auf die Ungläubigen; beim Herausziehen der Seele wird sie gewaltsam herausgezogen, wie ein Widerhaken in Wolle, daher war ihr Herauskommen heftig. "Bei denen, die dahingleiten" und "bei denen, die wetteifern", er sagte: Diese beiden beziehen sich auf die Gläubigen (3).
19114 - Von as-Suddī zu seinem Wort: "Bei denen, die heftig herausreißen", er sagte: Es ist die Seele, wenn sie in der Brust ertrinkt. "Und bei denen, die sanft herausziehen", er sagte: Es sind die Engel, wenn sie die Seele aus den Fingern und Füßen herausziehen. "Bei denen, die dahingleiten", wenn die Seele im Körper gleitet und zwischen dem Tod schwankt (4).
19115 - Von Ibn Masʿūd zu seinem Wort: "Bei denen, die heftig herausreißen", er sagte: Es sind die Engel, die für die Seelen der Ungläubigen zuständig sind. Zu seinem Wort: "Bei denen, die dahingleiten", er sagte: Es sind die Engel (5).
Sein Wort, der Erhabene: "Und bei denen, die die Angelegenheit regeln"
19116 - Von ʿAlī ibn Abī Ṭālib, dass Ibn al-Kawwāʾ ihn nach den "die die Angelegenheit regeln" fragte, er sagte: Es sind die Engel, die das Gedenken an den Allerbarmer und Seine Angelegenheit regeln (6).
(1) ad-Durr 8/440. (2) ad-Durr 8/404-405. (3) ad-Durr 8/404-405. (4) ad-Durr 8/404-405. (5) ad-Durr 8/404-405. (6) ad-Durr 8/404-405.