Sūrat Quraiš
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Sein Wort, erhaben sei Er: „Für die Vertrautheit der Quraiš“ (li-īlāfi Quraiš).
Von Ibn ʿAbbās zu Seinem Wort: „Für die Vertrautheit der Quraiš“, er sagte: „Seine Wohltat an den Quraiš (ist) ihre Vertrautheit mit der Reise im Winter und Sommer.“ Er sagte: „Sie überwinterten in Mekka und verbrachten den Sommer in Ṭāʾif, damit sie den Herrn dieses Hauses“ – er sagte: „der Kaaba“ – „verehren, der sie aus Hunger speiste und sie vor Furcht bewahrte“, er sagte: „(vor) den Unheilvollen.“ (2)
Von Muǧāhid zu Seinem Wort: „Für die Vertrautheit der Quraiš“, er sagte: „Meine Wohltat an den Quraiš.“ (3)
„Ihre Vertrautheit mit der Reise im Winter und Sommer“: Er sagte: „Ihre Vertrautheit damit, sodass ihnen die Reise im Winter und Sommer nicht beschwerlich ist. Und Er bewahrte sie vor Furcht“, er sagte: „(vor) jedem Angriff auf ihr Heiligtum.“ (4)
Sein Wort, erhaben sei Er: „Der sie aus Hunger speiste“.
Von Ibn ʿAbbās zu Seinem Wort: „Der sie aus Hunger speiste“, das heißt die Quraiš, die Bewohner von Mekka, durch die Bitte Ibrāhīms, als er sagte: „Und versorge sie mit Früchten“, und „bewahrte sie vor Furcht“, als Ibrāhīm sagte: „Mein Herr, mache dieses Land sicher.“ (5)
Von Qatāda zu Seinem Wort: „Für die Vertrautheit der Quraiš“, er sagte: „Die Gewohnheit der Quraiš (war) eine Reise im Winter und eine Reise im Sommer.“ Und zu Seinem Wort: „Und bewahrte sie vor Furcht“, er sagte: „Sie pflegten zu sagen: Wir sind diejenigen, die Gott geheiligt hat, sodass ihnen in der Zeit der Unwissenheit (ǧāhiliyya) niemand etwas zuleide tat; sie waren dadurch sicher. Wenn hingegen andere von den Stämmen der Araber aufbrachen, wurde gegen sie geplündert.“ (6)
Von ʿIkrima, er sagte: „Die Quraiš handelten im Winter und Sommer. Sie schlugen im Winter den Weg über das Meer und Ayla nach Palästina ein, um die Wärme zu suchen. Was den Sommer betrifft, so zogen sie in Richtung Buṣrā und Aḏriʿāt, um die Kühle zu suchen. Das ist Sein Wort: ‚Ihre Vertrautheit‘.“
(1) ad-Durr 8/645. (2) ad-Durr 8/645. (3) ad-Durr 8/645. (4) ad-Durr 8/645. (5) ad-Durr 8/645. (6) ad-Durr 8/645.