[Sure al-Kauṯar]
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[Sein Wort: al-Kauṯar]
Uns erzählte ʿAlī ibn Ḥafṣ, uns erzählte Warqāʾ, er sagte: Und es sagte ʿAṭāʾ ibn Muḥārib ibn Diṯār, von Ibn ʿUmar, er sagte: Der Gesandte Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte: „Al-Kauṯar ist ein Fluss im Paradies, dessen Ufer aus Gold sind, und das Wasser fließt über Perlen; sein Wasser ist weißer als Milch und süßer als Honig.“ (1)
Uns erzählte Wahb ibn Ibrāhīm al-Gassāmī im Jahr zweihundertfünfundfünfzig, uns erzählte Isrāʾīl ibn Ḥātim al-Marwazī, uns erzählte Muqātil ibn Ḥibbān von al-Aṣbaġ ibn Nabāta von ʿAlī ibn Abī Ṭālib, er sagte: Als diese Sure auf den Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, herabgesandt wurde: „Wahrlich, Wir haben dir al-Kauṯar gegeben, so bete zu deinem Herrn und schlachte (wanḥar).“, sagte der Gesandte Gottes: „O Gabriel, was ist dieses Schlachtopfer (Naḥīra), das mein Herr mir befahl?“ Er sagte: „Es ist kein Schlachtopfer, sondern Er befiehlt dir: Wenn du dich zum Gebet aufmachst, erhebe deine Hände, wenn du den Takbīr sprichst, wenn du dich verneigst (rukūʿ), wenn du dein Haupt vom Verneigen erhebst und wenn du dich niederwirfst (suǧūd). Denn dies ist unser Gebet und das Gebet der Engel, die in den sieben Himmeln sind. Und wahrlich, für alles gibt es einen Schmuck, und der Schmuck des Gebets ist das Erheben der Hände bei jedem Takbīr.“
Von ʿIkrima, möge Gott mit ihm zufrieden sein, er sagte: „Al-Kauṯar ist das, was Gott ihm an Prophetentum, Gutem und dem Koran gegeben hat.“ (2)
Von al-Ḥasan, er sagte: „Al-Kauṯar ist der Koran.“ (3)
Von Muǧāhid, ʿAṭāʾ und ʿIkrima zu Seinem Wort: „So bete zu deinem Herrn und schlachte (wanḥar)“, sie sagten: „Das Morgengebet in Ǧamʿ (Muzdalifa) und das Schlachten der Opfertiere (al-Budn) in Minā.“ (4)
Von ʿAṭāʾ zu: „So bete zu deinem Herrn“, er sagte: „Das Festgebet.“ (5)
Von Saʿīd ibn Ǧubair zu Seinem Wort: „und schlachte“, er sagte: „Die Opfertiere (al-Budn).“ (6)
Sein Wort, erhaben sei Er: „al-Abtar (der Abgeschnittene)“
(1) Ibn Kaṯīr 8/524. (2) ad-Durr 8/643. (3) ad-Durr 8/643. (4) ad-Durr 8/643. [.....] (5) ad-Durr 8/643. (6) ad-Durr 8/643.