408: 2153: ihn nicht tut (la yaf‘aluhu): 1: Tafsir al-Qurtubi: (1/907).
409: 2155: ebenso (kadalik): 1: Überliefert von al-Bayhaqi: (10/48).
: 2158: vergisst (yansa): 2: Tafsir Ibn Kathir: (2/267) und 'Abd al-Razzaq (1/105).
410: 2162: dein Schwur (yaminuk): 1: Tafsir Ibn Kathir: (1/267).
: 2163: ähnliches wie dies (nahwa dalik): 2: Die vorgenannte Quelle.
: 2164: Heuchelei (al-nifaq): 3: Abu Dawud sagte: Muhammad ibn al-Minhal berichtete uns, Yazid ibn Zuray' berichtete uns, Habib al-Mu'allim berichtete uns von 'Amr ibn Shu'ayb, von Sa'id ibn al-Musayyab, dass zwei Brüder unter den Ansar ein Erbe zwischen sich hatten. Einer von ihnen bat seinen Gefährten um die Aufteilung, woraufhin dieser sagte: „Wenn du mich noch einmal um die Aufteilung bittest, so gehört mein gesamtes Vermögen dem Vorhang der Kaaba.“ Da sagte 'Umar zu ihm: „Die Kaaba ist auf dein Vermögen nicht angewiesen. Sühne deinen Schwur und sprich mit deinem Bruder. Ich habe den Gesandten Gottes – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – sagen hören: ‚Es gibt keinen Schwur und kein Gelübde bei einer Sünde gegenüber dem Herrn – Er ist mächtig und erhaben –, noch bei der Trennung der Verwandtschaftsbande, noch bei dem, was du nicht besitzt.‘“
Überliefert von Abu Dawud (Nr. 3272), al-Bayhaqi (10/66), al-Kanz (46430), al-Mishkat (3443), al-Fath (11/587), Sharh al-Sunna (10/36), Ahmad (2/185), al-Daraqutni (4/16), 'Abd al-Razzaq (13899) und al-Manthur (1/288).
412: 2173: die Schlafstätten (al-madaji'): 1: Sure al-Nisa', Vers 34.
: 2174: eine Scheidung (tatliqa): 2: Ibn 'Umar sagte: Wenn ein Mann seine Frau scheidet und sie in das Blut der dritten Menstruationsperiode eintritt, so ist sie von ihm frei und er von ihr frei. Malik sagte: „Das ist die Angelegenheit bei uns.“ Und Ähnliches wurde von Ibn 'Abbas überliefert.