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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 11 · Seite 133

Übersetzung · DE

418: 2203: ihr Vermögen: 1: Tafsir Ibn Kathir: (1/271).

: 2206: die Scheidung (al-Talaq): 2: Die zuvor genannte Quelle.

419: 2210: in Güte: 1: Ibn Kathir (3/1) und al-Tabari (2/278).

: 2211: sie beleidigt: 2: Ibn Jarir sagte: Ya'qub bin Ibrahim hat mir berichtet, al-Mu'tamir bin Sulayman hat uns berichtet, von Layth bin Abi Idris, von Thawban, dem Klienten des Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken), vom Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken), dass er sagte: „Welche Frau auch immer ihren Ehemann ohne einen triftigen Grund um die Scheidung bittet, Allah wird ihr den Duft des Paradieses verbieten.“

Sahih. Überliefert von Ibn Maja (H/2055), Ahmad (5/277), al-Darimi (2/162), Ibn Abi Shayba (5/271), Batta (47), al-Muntaqa (748), al-Hakim (2/200) und al-Irwa' (7/100). Ebenso als sahih eingestuft von Scheich al-Albani.

420: 2215: ihre Gabe (nahlatahu): 1: Sein Ausspruch „nahlatahu“ lautet im „Original“ „nahlaha“. Siehe al-Durr: (1/669).

: 2217: er sie berührte: 2: Tafsir Ibn Kathir: (1/273).

421: 2225: die Khul' (Einvernehmliche Scheidung): 1: Al-Qurtubi sagte: Die Gelehrten waren uneins bezüglich der Khul', ob es eine Scheidung (Talaq) oder eine Auflösung (Faskh) sei. Von Uthman, Ali, Ibn Mas'ud und einer Gruppe der Nachfolgegenerationen (Tabi'un) wurde überliefert: Es ist eine Scheidung (Talaq). Dies ist die Meinung von Malik, al-Thawri, al-Awza'i, Abu Hanifa und seinen Anhängern sowie al-Shafi'i in einer seiner zwei Ansichten.

Wer bei der Khul' die Absicht für zwei oder drei Scheidungen hatte, für den ist dies bei Malik verbindlich.

Die Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y) sagten: Wenn der Ehemann die Absicht für drei hatte, dann sind es drei; wenn er die Absicht für zwei hatte, dann ist es eine unwiderrufliche (ba'ina) Scheidung.

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