Daraufhin sandte Allah, der Erhabene, herab: „Und haltet sie nicht zurück, um (ihnen) zu schaden, damit ihr (gegen Gottes Gebote) übertretet. Und wer dies tut, der hat sich selbst Unrecht getan.“
Al-Zajjaj sagte: „Der hat sich selbst Unrecht getan“, d. h. er setzt sich selbst der Strafe aus, denn das Begehen dessen, was Allah verboten hat, bedeutet, sich der Strafe Allahs auszusetzen.
425: 2246: mit ihrem Vermögen: 2: Tafsir Mujahid: (1/108).
425: 2247: in ähnlicher Weise: 3: Tafsir 'Abd al-Razzaq: (1/107).
426: 2248: (es ist) für ihn zulässig: 1: Sahih. Überliefert von Ibn Majah (H/2039), al-Manthur (1/286), al-Qurtubi (3/156), Ibn Kathir (1/414), al-Matalib (3539) und Ibn 'Adi in „al-Kamil“ (5/1761).
Und Scheich al-Albani stufte ihn als Sahih ein.
426: 2252: mit der Weisheit (al-hikma): 2: Al-Qurtubi sagte: „Die Weisheit“ ist die Sunna, die durch das Wort des Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) den Willen Allahs in Bezug auf das erläutert, was im Buch (Koran) nicht explizit festgelegt wurde.
427: 2255: „Ich werde tun, oh mein Herr“: 1: Sahih. Überliefert von al-Bukhari (H/4529) und al-Tirmidhi (H/2981). Er sagte: Dies ist ein Hadith Hassan Sahih. Ebenso bei Abu Dawud im „Kapitel über das Verhindern der Heirat“ (Bab fi al-'adl).
428: 2216: in ähnlicher Weise: 1: Tafsir Mujahid: (1/109).
428: 2262: ihre Kinder: 2: Al-Tirmidhi sagte: „Kapitel über das, was darüber überliefert wurde, dass das Stillen nur im frühen Kindesalter vor Ablauf der zwei Jahre das Heiratsverbot begründet“: Es berichtete uns Qutayba, es berichtete uns Abu 'Awana, von Hisham bin 'Urwa, von Fatima bint al-Mundhir, von Umm Salama, die sagte:
Der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: „Es begründet das Heiratsverbot durch Stillen nur das, was die Därme spaltet, solange es an der Brust geschah und vor der Entwöhnung (Fitam) war.“
Sahih. Überliefert von al-Tirmidhi (H/1152), Shafi' (1578) und Ibn 'Adi in „al-Kamil“.