(9/333), al-Majma' (4/323) und al-Irwa' (7/244).
: 2283: ihn betrübt: 2: Tafsir Mujahid: (1/109).
432: 2285: sie entwöhnt ihn: 1: Tafsir Ibn Kathir: (1/432).
: 2287: für ihn: 2: al-Qurtubi sagte in seinem "Tafsir: 2/976": Gemeint sind die Asaba (agnatischen Verwandten) des Vaters; sie sind zur Unterhaltszahlung und Kleidung verpflichtet.
Al-Dahhak sagte: Wenn der Vater des Kindes stirbt und das Kind Vermögen besitzt, wird sein Stilllohn aus diesem Vermögen entnommen. Hat es kein Vermögen, so wird er von den Asaba entnommen, und wenn die Asaba kein Vermögen haben, wird die Mutter dazu gezwungen, es zu stillen.
: 2288: für ihn: 3: Tafsir 'Abd al-Razzaq: (1/108).
433: 2290: die Schwangere: 1: Tafsir al-Thawri: (S. 67).
: 2293: so trifft euch keine Sünde: 2: Das Pronomen in "er will" bezieht sich auf die Eltern. "Fisalan" bedeutet Entwöhnung vom Stillen, das heißt, den Übergang von der Ernährung durch die Muttermilch zu anderer Nahrung. Al-Fisal und al-Fasl bedeuten das Absetzen; der Ursprung liegt in der Trennung, es ist die Trennung zwischen dem Kind und der Brust. Davon leitet sich der Begriff "Fasil" ab, weil es von seiner Mutter getrennt ist. (Tafsir al-Qurtubi: 2/979).
Siehe: Tafsir Mujahid: (1/109).
434: 2296: was sie gestillt hat: 1: Siehe: Tafsir Ibn Kathir: (1/284).
: 2300: das Kind: 2: Tafsir Mujahid: (1/109).
435: 2305: das Kind: 1: Tafsir Mujahid: (1/109).
: 2306: in ähnlicher Weise: 2: Siehe: Tafsir Ibn Kathir: (1/284) und Tafsir al-Thawri (S. 69).
: 2306: in rechtmäßiger Weise: 3: Die Worte Allahs: "wenn ihr das, was ihr gegeben habt, auf rechtmäßige Weise übergebt".
437: 2318: in ähnlicher Weise: 1: Ibn Kathir sagte: Dies ist ein Befehl von Allah an die Frauen, deren Ehemänner verstorben sind, dass sie eine Wartezeit ('Idda) von vier Monaten und zehn Nächten einhalten sollen, und dieses Urteil