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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 11 · Seite 139

Übersetzung · DE

Qays sagte, als ihr Ehemann Abū ʿAmr ibn Ḥafṣ sie mit der dritten und letzten Scheidung (Ṭalāq) geschieden hatte. Er wies sie an, die Wartezeit im Haus von Ibn Umm Maktūm zu verbringen, und sagte zu ihr: "Wenn du deine Wartezeit beendet hast, so gib mir Bescheid." Als sie die Wartezeit beendet hatte, hielt Usāma ibn Zayd, sein Klient, um ihre Hand an, und er verheiratete sie mit ihm. Was die geschiedene Frau betrifft, so besteht hierüber kein Dissens.

Authentisch. Überliefert von Muslim (al-Ṭalāq, Ḥ/36, 47, 6/74, 75), Aḥmad (6/412), Ibn ʿAsākir in "al-Tārīḫ" (2/396), al-Baġawī (7/111), Talḫīṣ (3/151), Šafaʿ (1538), al-Kanz (27965) und al-Fatḥ (9/179).

: 2332: Und Ähnliches: 2: Tafsir Ibn Kathir: (1/287).

440: 2333: Das: 1: Tafsir Ibn Kathir (1/287) und al-Thawrī (S. 70).

: 2336: Liebhaber (ʿĀšiq): 2: Die vorangegangene Quelle von Ibn Kathir in ähnlicher Weise.

441: 2338: Du lässt mich wissen (tuʿlimunī): 1: Tafsir Ibn Kathir: (1/287).

: 2340: Ähnliches: 2: Ibn Kathir sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass der Ehevertrag während der Wartezeit (ʿIdda) nicht gültig ist. Sie sind jedoch verschiedener Meinung über jemanden, der eine Frau während ihrer Wartezeit heiratet und die Ehe vollzieht; es wird zwischen ihnen getrennt. Ist sie ihm für immer verboten? Hierzu gibt es zwei Meinungen:

Die Mehrheit (Ǧumhūr) ist der Auffassung, dass sie ihm nicht für immer verboten ist, sondern er darf um ihre Hand anhalten, wenn ihre Wartezeit verstrichen ist.

Imām Mālik vertrat die Ansicht, dass sie ihm für immer verboten ist. Er argumentierte damit, was er von Ibn Šihāb und Sulaymān ibn Yasār überlieferte, dass ʿUmar - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte: "Welche Frau auch immer während ihrer Wartezeit geheiratet wurde: Hat der Ehemann, der sie geheiratet hat, die Ehe nicht vollzogen, so wird zwischen ihnen getrennt, dann beendet sie die verbleibende Zeit ihrer Wartezeit von ihrem ersten Ehemann und ist eine Frau, um die man anhalten kann. Hat er jedoch die Ehe vollzogen, so wird zwischen ihnen getrennt, dann beendet sie die verbleibende Zeit ihrer Wartezeit vom ersten Ehemann, dann vollzieht sie die Wartezeit vom anderen, und er darf sie niemals heiraten."

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