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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 11 · Seite 144

Übersetzung · DE

: 2391: Die gläubigen Frauen (al-muʾmināt): 3: Sūrat al-Aḥzāb, Vers 49.

: 2392: Hinausgehen: 4: Überliefert von al-Bukhārī: (5/161). Siehe: Tafsīr Ibn Kathīr: (1/297).

453: 2394: Über sich selbst (anfusihinna): 1: Überliefert von al-Bukhārī: (5/161). Siehe: Tafsīr Ibn Kathīr: (2971).

: 2397: Die Ehe: 2: Mālik überlieferte in seinem Muwaṭṭaʾ von Saʿd ibn Isḥāq ibn Kaʿb ibn ʿUjra, von seiner Tante Zaynab bint Kaʿb ibn ʿUjra: Dass al-Furayʿa bint Mālik ibn Sinān – die Schwester von Abū Saʿīd al-Khudrī, Allah sei mit ihnen beiden zufrieden – ihr berichtete, dass sie zum Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – kam, um zu fragen, ob sie zu ihrer Familie in den Banū Khudra zurückkehren dürfe, da ihr Ehemann ihr keine Unterkunft, die er besaß, und keinen Unterhalt hinterlassen habe. Sie sagte: Da sagte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –: „Ja.“ Sie sagte: Ich kehrte um, und als ich im Hujra (Gemach) war, rief mich der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – oder er befahl jemanden, nach mir zu rufen, sodass ich gerufen wurde. Er sagte: „Was hast du gesagt?“ Ich wiederholte ihm die Geschichte, die ich ihm über meinen Ehemann erzählt hatte. Er sagte: „Bleib in deinem Haus, bis die Frist (die im Buch Gottes festgeschrieben ist) ihren Termin erreicht hat.“ Sie sagte: Ich verbrachte dort meine Wartezeit (ʿIdda) von vier Monaten und zehn Tagen. Sie sagte: Als dann ʿUthmān ibn ʿAffān die Regierungszeit übernahm, sandte er nach mir und fragte mich danach. Ich berichtete es ihm, und er folgte dem und entschied danach.

Ṣaḥīḥ. Überliefert von Abū Dāwūd (Nr. 2300), al-Tirmidhī (Nr. 1204), der sagte: „Dies ist ein Ḥadīth Ḥasan Ṣaḥīḥ.“ Ebenso von al-Nasāʾī im Buch (al-Ṭalāq, Kapitel 60), Ibn Māja (Nr. 2031), Ibn Saʿd (8/268), al-Bayhaqī (7/434, 435), al-Dārimī (2/168), Ibn Ḥibbān (1332), al-Talkhīṣ (3/239) und Ibn Kathīr.

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