den Gesandten Gottes (Gottes Segen und Heil seien auf ihm) sagen: „Wer seinem Schuldner Erleichterung verschafft oder ihm etwas erlässt, der wird am Tag der Auferstehung im Schatten des Thrones sein.“
Überliefert von Aḥmad (5/300, 308), ad-Dārimī (2/262), al-Manthūr (1/369), al-Kanz (15379), Šarḥ as-Sunna (8/199), Ibn Kaṯīr (1/491) und Ibn Abī Šaiba (7/12, 250).
554: 2944: al-awwal (das Erste): 1: Tafsīr aṯ-Ṯaurī: (S. 73).
: 2947: as-salam (Vorauszahlungsgeschäft): 2: Im "Original" (al-aṣl) steht "as-salām", in ad-Durar (1/117) steht "as-salam".
Das as-salam ist: Der Verkauf einer Sache, die durch ihre Eigenschaften im Schuldbewusstsein (ḏimma) definiert ist, gegen eine sofortige Bezahlung des Preises. Die Rechtsgelehrten nennen es: "Verkauf der Bedürftigen", da es ein Verkauf von Abwesendem (Ġāʾib) ist, zu dem die Notwendigkeit beider Vertragsparteien drängt. Denn der Kapitalinhaber muss die Ware kaufen, und der Wareninhaber benötigt den Preis, bevor er die Ware bei sich hat, um sie für sich und seine Aussaat auszugeben, bis sie reif ist. Es gehört somit zu den notwendigen Interessen (Maṣāliḥ ḥāǧiyya). Das as-salam wird auch als as-salaf bezeichnet.
555: 2950: (....): 1: Im "Original" (al-aṣl) liegt eine Auslöschung vor. Bei Ibn Kaṯīr steht: "Er schuf Adam, strich über seinen Rücken und brachte aus ihm hervor, was an Nachkommen bis zum Tag der Auferstehung existiert. Dann ließ er seine Nachkommen vor ihm erscheinen." Siehe das Tafsīr: (1/334).
Ibn Kaṯīr sagte: "Dies ist ein sehr fremder (ġarīb ǧiddan) Hadith."
: 2951: fa-ktubūhu (so schreibt es nieder): 2: Überliefert von Ibn ʿAbbās, er sagte: Der Prophet (Gottes Segen und Heil seien auf ihm) kam an, während sie bei Früchten auf ein, zwei oder drei Jahre im Voraus zahlten (as-salam). Da sagte der Gesandte Gottes (Gottes Segen und Heil seien auf ihm): "Wer ein as-salam-Geschäft eingeht...