und fügte ihnen Leid zu, und er sagte: "Ihr habt gegen den Befehl Gottes verstoßen", und ähnliche Worte, wodurch er ihnen schadete.
: 3026: yustashhad (er soll als Zeuge herangezogen werden): 2: Tafsīr ʿAbd ar-Razzāq: (1/120).
569: 3033: wa-qirṭāsan (und Pergament/Papier): 1: Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/337).
: 3036: maqbūḍa (in Besitz genommen/übergeben): 2: Es ist in den beiden Sahih-Werken von Anas überliefert, dass der Gesandte Gottes, Gott segne ihn und gewähre ihm Heil, verstarb, während sein Kettenhemd bei einem Juden für dreißig Wasq (Maßeinheit) an Gerste verpfändet war, das er als Nahrung für seine Familie verpfändet hatte.
570: 3041: baʿḍan (einen Teil): 1: Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/337).
: 3041: mā qablahā (was davor steht): 2: Ich sage: Es ist in dem Hadith, den Imam Aḥmad und die Autoren der Sunan-Werke überliefert haben, nach der Überlieferung von Qatāda von al-Ḥasan von Samura überliefert, dass der Gesandte Gottes, Gott segne ihn und gewähre ihm Heil, sagte: "Die Hand haftet für das, was sie genommen hat, bis sie es zurückgibt." Sahih (authentisch). Überliefert von Abū Dāwūd (Ḥ/3561), at-Tirmiḏī (Ḥ/1266), wobei at-Tirmiḏī sagte: "Dies ist ein ḥasan-ṣaḥīḥ (guter authentischer) Hadith." Ebenso Ibn Māǧa (Ḥ/2400), Aḥmad (5/8, 12, 13), ad-Dārimī (2/262), al-Baihaqī (6/90, 95, 8/276), al-Fatḥ (5/241), Šarḥ as-Sunna (8/226), al-Miškāt (2950), Taḫlīṣ (3/53), aṭ-Ṭabarānī (7/252), Naṣb ar-Rāya (3/376, 4/167), Ibn Abī Šaiba (6/146), Ibn Kaṯīr (1/500), al-Ḫafāʾ (2/90) und al-Muntaqā (1024). Scheich al-Albānī stufte ihn als authentisch (sahih) ein.
: 3042: baʿḍan (einen Teil): 3: Tafsīr ʿAbd ar-Razzāq (1/121) und aṯ-Ṯaurī (S. 73).
572: 3056: tuḫfūhu (ihr es verbergt): 1: Ibn ʿAbbās sagte: Als dieser Vers herabgesandt wurde "und ob ihr offenbart, was in eurem Inneren ist, oder ob ihr es verbergt, Gott wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen", sagte er: Es drang etwas in ihre Herzen ein, das zuvor nicht in ihre Herzen eingedrungen war.