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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 11 · Seite 237

Übersetzung · DE

: 4348: al-ġanīma (die Beute): 2: Tafsīr ʿAbd ar-Razzāq: (1/140).

792: 4350: bifamin (mit dem Mund): 1: In den beiden Ṣaḥīḥ-Werken findet sich der Hadith von Muʿtamar ibn Sulaimān, von seinem Vater, von Abū ʿUṯmān an-Nahdī, der sagte: „Es blieb bei den Gesandten Allāhs – Allāh segne ihn und gebe ihm Heil – an manchen jener Tage, an denen der Gesandte Allāhs – Allāh segne ihn und gebe ihm Heil – kämpfte, niemand außer Ṭalḥa ibn ʿAbd Allāh und Saʿd, gemäß ihrem Bericht.“ (Tafsīr Ibn Kaṯīr: 1/415).

793: 4359: bi-yadī (in meiner Hand): 1: Ṣaḥīḥ. Überliefert von al-Buḫārī (Nr. 4562) und at-Tirmiḏī (Nr. 3007), der sagte: „Dies ist ein ḥasan-ṣaḥīḥ-Hadith.“

: 4360: aš-šaiṭān (der Satan): 2: Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/418).

: 4361: lahum (für sie): 3: Tafsīr ʿAbd ar-Razzāq: (1/140).

794: 4369: aš-širk (der Götzendienst): 1: Tafsīr ʿAbd ar-Razzāq: (1/140).

795: 4373: Muʿattib: 1: Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/418).

: 4375: maḍāǧiʿahum (ihre Schlafstätten): 2: Al-Qurṭubī sagte: „maḍāǧiʿahum“, das heißt ihre Hinrichtungsstätten. Es wurde gesagt: „Der Kampf ist euch vorgeschrieben“, das heißt, der Kampf wurde ihnen zur Pflicht gemacht, und man drückte dies mit dem Wort ,Tötung‘ (qatl) aus, da es letztlich dazu führen kann.

797: 4385: al-markaz (der Posten/Stützpunkt): 1: Dalāʾil an-Nubuwwa: (3/267).

: 4386: az-Zurqiyyān: 2: Al-Qurṭubī sagte: Dieser Satz ist das Prädikat zu „Diejenigen, die sich abwandten“. Gemeint sind diejenigen, die sich am Tage von Uḥud von den Götzendienern abwandten, gemäß ʿUmar – Allāh habe Wohlgefallen an ihm – und anderen. As-Suddī: Gemeint ist, wer bei der Flucht in Richtung Medina floh, nicht derjenige, der auf den Berg stieg. Es wurde auch gesagt: Dies bezieht sich auf eine bestimmte Gruppe von Leuten, die hinter dem Gesandten Allāhs – Allāh segne ihn und gebe ihm Heil – zur Zeit ihrer Niederlage drei Tage lang zurückblieben und dann umkehrten.

798: 4388: ǧamīʿan (alle zusammen): 1: Imam Aḥmad ibn Ḥanbal sagte: Muʿāwiya ibn ʿAmr berichtete uns, Zāʾida berichtete uns, von ʿĀṣim, von Šaqīq, der sagte: ʿAbd ar-Raḥmān ibn ʿAuf traf al-Walīd ibn ʿUqba und al-Walīd sagte zu ihm: Warum sehe ich dich so, dass du den Befehlshaber der Gläubigen, ʿUṯmān, meidest? ʿAbd ar-Raḥmān sagte zu ihm: Richte ihm aus, dass ich am Tage von Ḥunain nicht geflohen bin. ʿĀṣim sagte: Er meint am Tage von Uḥud, und ich bin von Badr nicht zurückgeblieben und habe die Sunna von ʿUmar nicht verlassen. Er sagte: Er ging hin und berichtete dies ʿUṯmān. Er sagte: Da sagte ʿUṯmān: Was seine Aussage betrifft, dass ich am Tage von Ḥunain nicht geflohen sei, wie kann er mir das vorwerfen, wo Allāh ihm doch vergeben hat? Allāh der Erhabene sagte: „Diejenigen von euch, die sich abwandten, an dem Tag, als die beiden Heerscharen aufeinandertrafen, hat der Satan wegen eines Teils dessen, was sie begangen hatten, zu Fall gebracht. Doch Allāh hat ihnen bereits vergeben.“

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