: 5084: das Stillen (ar-raḍāʿa): 2: Ich sage: Der Ursprung dessen ist, dass Aflaḥ, der Bruder von Abū al-Quʿays, kam und um Erlaubnis bat, bei ihr einzutreten, und er war ihr Onkel durch das Stillen, nachdem der Schleier (al-ḥiǧāb) herabgekommen war. Sie sagte: Ich weigerte mich, ihm Erlaubnis zu erteilen. Als der Prophet, Friede und Segen Allahs seien auf ihm, kam, berichtete ich ihm davon. Er sagte: „Lass ihn bei dir eintreten, denn er ist dein Onkel. Mögen deine Hände in den Staub sinken!“ – das heißt, ihr Onkel durch das Stillen. Authentisch (Sahīh). Berichtet von Muslim in (ar-Raḍāʿ, H/7), Ibn Māǧa (H/1949), Aḥmad (6/194) und al-Qurṭubī (5/111).
912: 5087: eurem Schutz (ḥiǧrikum): 1: Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/471). Und Ibn Kaṯīr sagte: „Dies ist eine starke, bestätigte Überlieferungskette (Isnād) bis hin zu ʿAlī ibn Abī Ṭālib gemäß den Bedingungen von Muslim, und es ist eine sehr seltsame (ġarīb) Aussage.“
: 5091: der Geschlechtsverkehr (al-ǧimāʿ): 2: Ibn Ǧarīr sagte: In der Übereinstimmung (Iǧmāʿ) aller darüber, dass die bloße Abgeschiedenheit (Ḫalwa) eines Mannes mit einer Frau ihre Tochter ihm nicht verwehrt, wenn er sie vor dem Vollzug (Misīs) und der Berührung sowie vor dem Betrachten ihres Schamteils mit Begierde scheidet, liegt ein Hinweis darauf, dass die Bedeutung des „Gelangens zu ihr“ der Geschlechtsverkehr ist.
913: 5096: wir sprechen (nataḥaddaṯu): 1: Ergänzung aus aṭ-Ṭabarī: (4/323).
914: 5099: deine Hand (yamīnuka): 1: Imām Aḥmad sagte: Mūsā ibn Dāwūd berichtete uns, Ibn Lahīʿa berichtete uns, von Abū Wahb al-Ǧušānī, von aḍ-Ḍaḥḥāk ibn Fīrūz, von seinem Vater, dieser sagte: „Ich nahm den Islam an, während ich zwei Schwestern als Ehefrauen hatte, da befahl mir der Prophet, Friede und Segen Allahs seien auf ihm, eine von beiden zu scheiden.“ Siehe: (Tafsīr Ibn Kaṯīr: 1/472).
915: 5105: verwerflich (munkar): 1: Erfunden (mauḍūʿ). Berichtet von aṭ-Ṭabarānī in „al-Awsaṭ“ (1/182/1-2), Ibn ʿAsākir (2/15/1, 14/358/1) und al-Hayṯamī in „al-Maǧmaʿ“ (4/263). Und Scheich al-Albānī sagte: „Erfunden.“ Siehe: (ad-Ḍaʿīfa: H/797).