: 5107: das (ḏālik): 2: Tafsīr Muǧāhid (1/151) und Tafsīr ʿAbd ar-Razzāq: (1/153).
916: 5112: das (ḏālik): 1: Ich sage: Die Gelehrten (Aʾimma) haben sich diesbezüglich auf den Hadith von Barīra gestützt, der in den beiden Sahīh-Werken und anderen überliefert ist; denn ʿĀʾiša, die Mutter der Gläubigen, kaufte sie frei und ließ sie frei, und ihre Ehe mit ihrem Ehemann Muġīṯ wurde nicht aufgelöst, sondern der Gesandte Allahs, Friede und Segen Allahs seien auf ihm, stellte ihr die Wahl zwischen der Auflösung der Ehe und dem Verbleib darin. Sie entschied sich für die Auflösung, und ihre Geschichte ist bekannt. Authentisch (Sahīh). Berichtet von Muslim in: ar-Raḍāʿ, (H/1456).
: 5113: der Krieg (al-ḥarb): 2: Authentisch (Sahīh). Berichtet von Muslim in: ar-Raḍāʿ, Kapitel „9“, (H/33).
918: 5122: die Sklavinnen (as-sarārī): 1: Ähnlich dazu in Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/474).
: 5125: in gegenseitiger Ehe verbunden (mutanākiḥīn): 2: Tafsīr Muǧāhid: (1/152).
: 5128: der Unzucht (az-zinā): 3: Tafsīr al-Qurṭubī: (3/1697). Siehe Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/469-474).
919: 5131: das (ḏālik): 1: Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/474).
: 5132: über sie (ʿanhā): 2: Tafsīr ʿAbd ar-Razzāq: (1/153).
: 5134: und die Morgengabe (wa-l-mahr): 3: Muǧāhid sagte: Dieser Vers wurde bezüglich der Zeit-Ehe (Nikāḥ al-Mutʿa) offenbart, doch die Mehrheit (Ǧumhūr) vertritt eine andere Auffassung. Die Grundlage ist das, was in den beiden Sahīh-Werken von dem Befehlshaber der Gläubigen ʿAlī ibn Abī Ṭālib überliefert ist, er sagte: „Der Gesandte Allahs, Friede und Segen Allahs seien auf ihm, verbot die Zeit-Ehe (Nikāḥ al-Mutʿa) und das Fleisch zahmer Esel am Tag von Ḫaybar.“
920: 5140: darin (fīhā): 1: Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/475).
: 5141: freie Frauen (al-ḥarāʾir): 2: Die vorgenannte Quelle.
921: 5142: so die Keuschen (fa-l-ʿafāʾif): 1: Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/921).
: 5146: das (ḏālik): 2: Die vorgenannte Quelle.