5420: yashāʾ (Er will): 2: Imam Aḥmad sagte: Yazīd ibn Hārūn berichtete uns, Ṣadaqa ibn Mūsā berichtete uns, Abū ʿImrān al-Ǧawnī berichtete uns, von Yazīd ibn Abī Mūsā, von ʿĀʾiša, sie sagte: Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „Die Register bei Allah sind drei: Ein Register, dem Allah keinerlei Bedeutung beimisst; ein Register, von dem Allah nichts auslässt; und ein Register, das Allah nicht vergibt.
Das Register, das Allah nicht vergibt, ist der Schirk (Beigesellung) gegenüber Allah. Allah, der Erhabene, sagt: ‚Wahrlich, Allah vergibt nicht, dass Ihm etwas beigesellt wird‘ (Vers). Und Er sagte: ‚Wahrlich, wer Allah etwas beigesellt, dem hat Allah das Paradies verwehrt.‘ Das Register, dem Allah keinerlei Bedeutung beimisst, ist das Unrecht, das ein Diener sich selbst antut in dem, was zwischen ihm und Allah steht, wie das Unterlassen eines Tages Fasten oder eines Gebetes, denn Allah vergibt dies und sieht darüber hinweg, wenn Er will. Das Register, von dem Allah nichts auslässt, ist das Unrecht, das die Diener einander antun; die Vergeltung (Qiṣāṣ) wird unvermeidlich stattfinden.“
Ṣaḥīḥ (authentisch). Überliefert von Aḥmad (6/240) und al-Maǧmaʿ (10/348), und er schrieb es „Aḥmad“ zu. Darin ist Ṣadaqa ibn Mūsā, den die Mehrheit als schwach eingestuft hat. Muslim ibn Ibrāhīm sagte: Ṣadaqa ibn Mūsā berichtete uns, und er war wahrhaftig (Ṣadūq). Die übrigen Überlieferer sind vertrauenswürdig. (Ebenso in) al-Manṯūr (2/170), Ibn Kaṯīr (2/286), al-Ḥākim (4/575), Ithāf (8/529), al-Miškāh (5133), al-Kanz (10311), al-Mughnī ʿan ḥaml al-asfār (4/16) und Iṣfahān (2/2).
971: 5424: yashāʾ (Er will): 1: Al-Manṯūr (2/169) und Ibn Kaṯīr (2/289).
5425: yashāʾ (Er will): 2: Tafsīr Ibn Kaṯīr: (2/288).
5426: aš-šahāda (die Bezeugung): 3: al-Maṭālib: (3910).
5429: ʿaẓīman (gewaltig): 4: Ṣaḥīḥ. Überliefert von al-Buḫārī (8/76) und at-Tirmiḏī.