998: 5578: Allāh: 1: In ähnlicher Weise. al-Manṯūr (3/210, 241).
5579: baʿdahā (danach): 2: Es ist in den Ṣaḥīḥ-Werken durch den Ḥadīṯ von Haql ibn Ziyād, von al-Awzāʿī, von Yaḥyā ibn Abī Kaṯīr, von Abū Salama ibn ʿAbd al-Raḥmān, von Rabīʿa ibn Kaʿb al-Aslamī bestätigt, dass dieser sagte: Ich pflegte bei dem Propheten (Allah segne ihn und gebe ihm Heil) zu übernachten. Ich brachte ihm sein Waschwasser und (was er für) seine Bedürfnisse benötigte, woraufhin er zu mir sagte: "Bitte!" Ich sagte: "O Gesandter Allahs, ich bitte dich um deine Begleitung im Paradies." Er sagte: "Oder etwas anderes?" Ich sagte: "Es ist das." Er sagte: "So unterstütze mich gegen dich selbst durch häufige Niederwerfung (Suǧūd)." al-Tarġīb (1/249), al-Kanz (19006) und al-Ḥilya (7/314).
5583: mutafarriqīn (zerstreut): 3: Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/524).
999: 5584: kullukum (ihr alle): 1: Tafsīr Ibn Kaṯīr: (1/524).
5588: al-ǧihād (der Dschihad): 2: Die vorgenannte Quelle.
1000: 5595: al-taqdīm (die Voranstellung): 1: Al-Qurṭubī sagte: Die Rede enthält eine Voranstellung und eine Nachstellung. Es wurde gesagt: Die Bedeutung ist: Sie werden sicherlich sagen, als ob es zwischen euch und ihm keine Zuneigung gegeben hätte, d.h. als ob er mit euch keinen Pakt für den Dschihad geschlossen hätte.
5600: al-mušrikīn (die Polytheisten): 2: Die Ansprache gilt den Gläubigen, d.h. er soll auf dem Weg Allahs kämpfen.
1001: 5605: aǧran (Lohn): 1: Der äußere Wortlaut des Verses erfordert die Gleichstellung zwischen demjenigen, der als Märtyrer getötet wurde, oder demjenigen, der als Beutehaber zurückkehrte. Und in Ṣaḥīḥ Muslim wird von Abū Huraira überliefert, er sagte: Der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und gebe ihm Heil) sagte: "Allah garantiert demjenigen, der auf Seinem Weg ausgezogen ist – ohne dass ihn etwas anderes als der Dschihad auf Meinem Weg, der Glaube an Mich und das Bestätigen Meiner Gesandten ausgehen ließ –, dass Er sein Bürge ist, ihn in das Paradies eintreten zu lassen oder ihn zu seiner Wohnstätte zurückzuführen, aus der er ausgezogen ist, während er erlangt hat, was er an Lohn oder Beute erlangt hat."