Razzaq (1/71). Ibn Kathir sagte: "Es wurde mit diesem Vers zur Eingrenzung der Eigenschaften dieser Kuh argumentiert, bis sie bestimmt war, oder sie wurde nach der Allgemeinheit eingeschränkt, um die Gültigkeit des Salam-Vertrags (Vorausverkauf) bei Tieren zu belegen. Dies ist die Lehrmeinung von Malik, al-Awza'i, al-Laith, al-Shafi'i, Ahmad und der Mehrheit der Gelehrten, sowohl der frühen als auch der späteren Generationen, basierend auf dem Beweis dessen, was in den beiden Sahih-Werken vom Propheten - Gottes Segen und Heil seien auf ihm - überliefert ist: 'Eine Frau soll eine andere Frau ihrem Ehemann nicht beschreiben, als ob er sie direkt betrachten würde.'
Talkhis al-Habir: (3/6).
Und so wie der Prophet - Gottes Segen und Heil seien auf ihm - die Kamele für das Blutgeld (Diyah) bei fahrlässiger Tötung oder ähnlichem Vorsatz mit den im Hadith erwähnten Eigenschaften beschrieb. Abu Hanifa, al-Thawri und die Kufi-Gelehrten sagten: 'Der Salam-Vertrag bei Tieren ist nicht gültig, da ihre Zustände nicht präzise bestimmbar sind.' Ähnliches wurde von Ibn Mas'ud, Hudhaifa ibn al-Yaman, 'Abd al-Rahman ibn Samura und anderen berichtet.
: 748: Was sie verbergen (ma yuqillun): 3: Tafsir Mujahid: (1/79).
145: 752: Das (dhalika): 1: Tafsir 'Abd al-Razzaq (1/70) und Tafsir Ibn Kathir (1/112).
: 753: Die Toten (al-mawta): 2: Vorherige Quelle für Ibn Kathir.
146: 757: Ich zeige sie ihnen (urihum): 1: Tafsir 'Abd al-Razzaq: (1/71).
: 760: Das Weinen (al-buka'): 2: Tafsir Ibn Kathir: (1/113).
147: 764: Dadurch (bidhalika): 1: Tafsir Mujahid: (1/80).
: 766: Der Stein (al-'ayn): 2: Im Sahih Muslim: 'Ich kenne wahrlich einen Stein in Mekka, der mich grüßte, bevor ich gesandt wurde. Ich kenne ihn jetzt.'
Überliefert von Muslim (S. 1782), Ahmad (5/89, 95) und al-Darimi (1/12).