: 997: die Zauberei: 2: Tafsir Ibn Kathir: (1/137).
189: 1002: Babel: 1: Tafsir Ibn Kathir: (1/137).
: 1003: verflucht: 2: Die vorgenannte Quelle: (1/142).
190: 1005: beide werden bestraft: 1: Tafsir Ibn Kathir: (1/138). Er sagte: Und so überlieferte es Abu Hatim ibn Hibban in seinem Sahih von al-Hasan, von Sufyan, von Abu Bakr ibn Abi Shayba, von Yahya ibn Bukair – damit. Dies ist ein Hadith, der in dieser Überlieferungskette als 'gharib' (selten) gilt, und alle seine Überlieferer sind vertrauenswürdig und gehören zu den Überlieferern der beiden Sahih-Werke, außer diesem Musa ibn Jubair. Er ist der al-Ansari al-Sulami, ihr Klient, der Medinenser al-Hadda'. Abu Dawud und Ibn Majah überlieferten von ihm, und Ibn Abi Hatim erwähnte ihn im Buch 'al-Jarh wa al-Ta'dil', ohne jedoch etwas über ihn in dieser oder jener Hinsicht zu berichten; daher ist sein Zustand verborgen (mastur al-hal).
Tafsir Ibn Kathir: (1/139).
: 1007: die Erde: 2: Die vorgenannte Quelle: (1/140).
191: 1007: der Himmel: 1: Tafsir Ibn Kathir: (1/139).
: 1007: ihr unterer Teil: 2: Die vorgenannte Quelle.
192: 1008: und die Erde: 1: Tafsir Ibn Kathir: (1/140).
: 1009: Adam: 2: Die vorgenannte Quelle.
: 1011: begehe keinen Unglauben: 3: Al-Qurtubi sagte in seinem 'Tafsir: 1/439' zu dem Wort des Erhabenen: 'Wir sind nur eine Versuchung, so begehe keinen Unglauben'. Dies ist eine Bekräftigung der Erläuterung. Die Anhänger von Malik argumentierten damit, dass die Reue des Zauberers nicht angenommen wird, da die Zauberei eine verborgene Angelegenheit ist, die ihr Urheber nicht offenbart; daher ist seine Reue nicht erkennbar, ähnlich wie beim 'Zindiq' (Ketzer). Zur Reue aufgefordert wird nur derjenige, der den Unglauben offen zeigt und abtrünnig geworden ist.
Malik sagte: Wenn der Zauberer oder der Zindiq bereuend kommt, bevor gegen sie ausgesagt wurde, wird ihre Reue angenommen.