Das Argument hierfür ist das Wort des Erhabenen: „Da nützte ihnen ihr Glaube nichts, als sie Unsere Strafe sahen.“ Dies weist darauf hin, dass ihnen ihr Glaube vor dem Herabkommen der Strafe nützte, und ebenso verhält es sich bei diesen beiden.
Was den Zauberer angeht, der unter den Schutzvertrag (Dhimma) fällt, so wurde gesagt: Er wird getötet. Malik sagte: Er wird nicht getötet, es sei denn, er tötet durch seine Zauberei, dann leistet er Ersatz für das, was er begangen hat. Und er wird getötet, wenn von ihm etwas ausgeht, wozu er sich nicht verpflichtet hat.
Siehe: Tafsir Ibn Kathir: (1/143).
193: 1016: sein Gefährte: 1: Muslim überlieferte in seinem Sahih-Werk von dem Hadith des al-A'mash, von Abu Sufyan, von Talha ibn Nafi', von Jabir ibn Abdullah – möge Allah mit ihm zufrieden sein –, vom Propheten – möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben –, er sagte: „Der Satan legt seinen Thron auf das Wasser und sagt dann: So und so. Da sagt Iblis: Nein, bei Allah, du hast nichts erreicht. Einer von ihnen kommt und sagt: Ich habe ihn nicht in Ruhe gelassen, bis ich zwischen ihn und seine Ehefrau getrennt habe. Er sagte: Dann lässt er ihn nahe kommen, zieht ihn an sich, umarmt ihn und sagt: Ja, du bist es.“
: 1018: und erhaben: 2: Tafsir Ibn Kathir: (2/143). Er sagte: „Der Grund für die Trennung zwischen den Ehegatten durch Zauberei ist das, was dem Mann oder der Frau bezüglich des jeweils anderen an schlechtem Aussehen, schlechtem Charakter oder Ähnlichem vorgetäuscht wird, oder Bindungen, Abneigung oder ähnliche Gründe, die zur Trennung führen. Al-Mar' (der Mensch) bezieht sich auf den Mann, und seine weibliche Form ist imra'a (Frau). Beide können in den Dual gesetzt werden, aber nicht in den Plural. Und Allah weiß es am besten.“
194: 1020: Allah: 1: Al-Tirmidhi überlieferte von dem Hadith des Isma'il ibn Muslim, von al-Hasan, von Jundub al-Azdi, dass er sagte: Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben – sagte: „Die Strafe für den Zauberer ist der Schlag mit dem Schwert.“