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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 11 · Seite 97

Übersetzung · DE

Authentisch (Sahih). Übereinstimmend (Muttafaq 'alayhi). Überliefert von al-Bukhari (Nr. 1944), Muslim in (as-Saum, Nr. 1113), Abu Dawud (Nr. 2404) und at-Tirmidhi (Nr. 710) von Jabir, wobei er sagte: Dies ist ein Hadith, das Hasan (gut) und Sahih (authentisch) ist. Ebenso von an-Nasa'i in (as-Saum, Kapitel 54-55: Das Fasten auf Reisen), ad-Darimi (Nr. 1708), Malik in (as-Saum, Kapitel: Über das Fasten des Reisenden, Nr. 21) und Ahmad (1/266, 334).

Zu seiner Aussage „al-Qadid“: Es ist eine fließende Quelle, zwischen ihr und Medina liegen sieben Tagesreisen (Marahil) oder etwas Ähnliches, und zwischen ihr und Mekka liegen zwei Tagesreisen. Bekannt ist, dass sie sich auf vier Burud (Entfernungsmaß) von Mekka befindet. Jeder Burid entspricht vier Farsakh, und jeder Farsakh entspricht drei Meilen. Die Gesamtsumme beträgt also achtundvierzig Meilen. Dies ist das Bekannte, dem die Mehrheit (Jumhur) folgt.

312: 1658: so soll er es fasten (falyasumhu): 2: Ich sage: Dies ist ein abrogierter (Mansukh) Hadith; abrogiert wurde er durch die Aussage des Erhabenen: „Wer also von euch den Monat erlebt, der soll ihn fasten.“

At-Tirmidhi überlieferte in seinen Sunan von einem Hadith von Abu Huraira als Marfu'-Überlieferung: „Wer einen Tag im Ramadan ohne Erlaubnis oder Krankheit bricht, für den kann das Fasten der gesamten Zeit (des Jahres) nicht als Ersatz dienen, selbst wenn er es fastet.“

In: 6 – Buch des Fastens, 27 – Kapitel über das, was bezüglich des vorsätzlichen Fastenbrechens überliefert wurde, (Nr. 723).

Und Abu Dawud überlieferte es in: 14 – Buch des Fastens, 39 – Kapitel über die Strenge bei demjenigen, der vorsätzlich das Fasten bricht, (Nr. 2396).

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