Seitenzahl: 1582: Hadith-Nr.: 8337: Ramadan: 1: Überliefert von Ahmad (4/107) und al-Qurtubi (16/126).
Seitenzahl: 1582: Hadith-Nr.: 8341: Ihr Herr (Rabbuhum): 2: Imam Ahmad sagte: Es berichtete uns Abu 'Amir, und das ist al-'Aqdi 'Abd al-Malik ibn 'Amr, es berichtete uns Sulaiman, und das ist Ibn Bilal, von Rabi'a ibn Abi 'Abd al-Rahman, von 'Abd al-Malik ibn Sa'id, von Abu Humayd und Abu Usayd – möge Allah mit beiden zufrieden sein –, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wenn ihr einen Hadith von mir hört, den eure Herzen kennen, für den sich eure Körperhaare mildern und bei dem ihr meint, dass er euch nahesteht, so bin ich euch am nächsten. Und wenn ihr einen Hadith von mir hört, den eure Herzen ablehnen, vor dem sich eure Körperhaare und Haut sträuben und bei dem ihr meint, dass er von euch fern ist, so bin ich am weitesten von ihm entfernt."
Überliefert von Ahmad (5/425, 3/497), Ibn Hibban (92), Tajrid (186), Ibn Kathir (3/486, 4/275), al-Fawa'id (281), Tadhkira (28) und al-Majma' (1/149). Er schrieb ihn Ahmad und al-Bazzar zu, und seine Überlieferer sind die des Sahih.
Seitenzahl: 1583: Hadith-Nr.: 8344: Allah: 1: Einige Gelehrte sagten: Alles, was Allah – der Erhabene – an Speisen erlaubt hat, ist gut und nützlich für den Körper und die Religion. Und alles, was Er verboten hat, ist abscheulich und schädlich für den Körper und die Religion. Diejenigen, die das rationale Gutheißen und Verabscheuen (al-tahsin wa al-taqbih al-'aqliyyan) vertreten, haben sich an diesem edlen Vers festgehalten, und darauf wurde in einer Weise geantwortet, für die dieser Ort nicht ausreicht. Ebenso argumentierten diejenigen Gelehrten damit, die die Ansicht vertreten, dass bei der Erlaubtheit von Speisen, für die weder ein expliziter Text zur Erlaubnis noch zum Verbot existiert, auf das zurückzugreifen sei, was die Araber in ihrem Wohlstand als gut empfanden, und ebenso in Bezug auf das Verbot auf das, was sie als abscheulich empfanden.