1740: 9194: Religion (ad-din): 1: Ibn Kathir sagte bei der Exegese (Tafsir) dieses Verses: Der Erhabene sagt: Wenn euch diese Beduinen, die nicht ausgewandert sind, um Beistand in einem Kampf für meine Religion gegen einen Feind von ihnen ersuchen, dann steht ihnen bei, denn es ist für euch verpflichtend, sie zu unterstützen, da sie eure Glaubensbrüder sind. Es sei denn, sie ersuchen euch um Beistand gegen ein Volk von den Ungläubigen, mit denen zwischen euch und ihnen ein Vertrag besteht, das heißt ein Waffenstillstand für eine bestimmte Dauer. So brecht nicht eure Verpflichtung und brecht nicht eure Eide gegenüber denjenigen, mit denen ihr einen Vertrag geschlossen habt. Dies ist von Ibn Abbas, möge Gott mit beiden zufrieden sein, überliefert.
1741: 9199: Groß (kabir): 1: Al-Manthur: (3/163).
: 9202: Der Ungläubige (al-kafir): 2: Von Usama wurde vom Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, überliefert, dass er sagte: „Die Angehörigen zweier verschiedener Religionen beerben sich nicht gegenseitig, und kein Muslim erbt von einem Ungläubigen, und kein Ungläubiger erbt von einem Muslim.“
Überliefert von Abu Dawud (Hadith/2911), at-Tirmidhi (Hadith/2108), Ibn Majah (Hadith/2731), Sharh as-Sunna (8/365), ad-Daraqutni (4/75, 76), 'Abd ar-Razzaq (9857, 9863, 19305, 19308), al-Mishkat (3046, 3047), Ma'ani (3/266), al-Irwa' (6/158) und Ibn 'Adi (1/123, 5/1736, 6/2418).
1742: 9205: Auf beste Weise (bi-ihsan): 1: In dem übereinstimmend anerkannten (Muttafaq 'alaih), ja sogar als mutawatir (von einer Vielzahl an Überlieferern überliefert) geltenden Hadith mit authentischen Überlieferungswegen vom Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte er: „Der Mensch ist mit dem, den er liebt.“
Überliefert von al-Bukhari (8/47, 49), Muslim in (al-Birr, Hadith/165), Abu Dawud (Hadith/5127), at-Tirmidhi (Hadith/2386) und Ahmad (1/392, 3/104, 110, 159, 200).