Er (al-Marwazi) sagte: Ich neige zur Auffassung von Malik und Ahmad.
Er sagte: Was nun den „Laghw“-Eid betrifft, über den sich die Gelehrten einig sind, dass es sich um einen nichtigen Eid handelt, so ist dies die Aussage eines Menschen wie „Nein, bei Allah“ oder „Ja, bei Allah“ im Verlauf seiner Rede und seines Gesprächs, ohne dass der Eid beabsichtigt oder gewollt war. Al-Schafi'i sagte: Dies geschieht bei Streit, Zorn oder Eile.
1191: 6713: la tahnathu (ihr sollt nicht meineidig werden): 1: Mujahid sagte in der Auslegung des Wortes „'aqadtum“: Das heißt, ihr habt es beabsichtigt und gewollt. Von Ibn 'Umar wurde überliefert, dass die Verstärkung (des Begriffs) eine Wiederholung erfordert, sodass die Sühneleistung (Kaffara) erst verpflichtend wird, wenn man es wiederholt. Dies wird durch das widerlegt, was überliefert wurde, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte: „Ich bei Allah – wenn Allah will – schwöre keinen Eid, bei dem ich danach etwas anderes als besser erachte, ohne dass ich das tue, was besser ist, und für meinen Eid eine Sühneleistung erbringe.“
Er erwähnte also die Verpflichtung zur Sühneleistung für einen Eid, der nicht wiederholt wurde.
Sahih (authentisch). Überliefert von Muslim (S. 1270), Abu Dawud (H. 3276), Ahmad (4/398, 401), al-Baihaqi (10/32, 52), Ibn Kathir (4/517), al-Fath (9/645, 11/517, 602, 608), al-Manthur (1/268), al-Mishkat (3411), al-Kanz (46401) und Bidayat (5/6).
1192: 6716: dhalika (dies): 1: Tafsir Ibn Kathir (2/89) und Tafsir 'Abd al-Razzaq (1/187).
: 6719: wa-samn (und Butterschmalz): 2: Die vorgenannte Quelle von Ibn Kathir.
: 6720: wa-al-khall (und Essig): 3: Die vorgenannte Quelle von Ibn Kathir.
1193: 6721: dhalika (dies): 1: Tafsir Ibn Kathir: (2/89).
: 6733: bi-al-wasat (mit dem mittleren Maß): 2: Abu Bakr ibn Mardawaih sagte: Es erzählte uns Muhammad ibn...