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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 12 · Seite 161

Übersetzung · DE

1817: 10346: für die Armen: 1: Ibn Kathir sagte in der Exegese dieses Verses: Nachdem der Erhabene die Einwände der unwissenden Heuchler gegen den Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – und ihre Verleumdung wegen der Verteilung der Almosen erwähnt hat, machte Er deutlich, dass Er es selbst ist, der sie verteilt hat, ihre Regelung bestimmte und deren Angelegenheit eigenhändig übernahm, ohne die Verteilung jemand anderem als sich selbst zu überlassen. Er teilte sie also in diese genannten Kategorien ein, so wie es Imam Abu Dawud in seinem Sunan nach einem Hadith von Abd ar-Rahman ibn Ziyad ibn An'am – darin liegt eine Schwäche – von Ziyad ibn Nu'aym von Ziyad ibn al-Harith as-Suda'i – möge Allah mit ihm zufrieden sein – überlieferte: Ich kam zum Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – und leistete ihm den Treueid. Da kam ein Mann und sagte: "Gib mir etwas von der Almosenabgabe." Er antwortete ihm: "Wahrlich, Allah war weder mit dem Urteil eines Propheten noch mit dem eines anderen bezüglich der Almosen zufrieden, bis Er selbst darüber entschied und sie in acht Kategorien unterteilte. Wenn du zu diesen Kategorien gehörst, gebe ich dir etwas." Überliefert von Abu Dawud (H/1630), al-Bayhaqi (4/174, 7/6), al-Jawami' (4975), al-Kanz (16497, 37075), Ithaf (4/99), at-Tabarani (5/303), Sharh as-Sunnah (6/90), Ibn Kathir (4/105), al-Qurtubi (8/168), Ma'ani (2/17), ad-Daraqutni (2/137) und al-Irwa' (3/353).

1818: 10356: er fragt: 1: Um einen Hadith zu erwähnen, der sich auf die Armen bezieht, sagte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm –: "Die Almosenabgabe ist weder für einen Reichen zulässig noch für jemanden, der körperlich stark und arbeitsfähig ist." Als "hasan" eingestuft. Überliefert von Abu Dawud (H/1634), at-Tirmidhi (H/652), der ihn als "hasan" einstufte, Ibn Majah (H/1839), at-Tabarani (4/17), al-Hakim (1/407), al-Majma' (3/91, 92), Sharh as-Sunnah (6/82), Ibn Abi Shaybah (3/207), Ithaf (4/151), Abd ar-Razzaq (7155), al-Mishkat (1830), al-Kanz (16547, 16501), ad-Daraqutni (2/118), al-Manthur (3/253), Ibn Khuzaimah (2387), Ibn Hibban (806), Ibn 'Adi in "al-Kamil" (1/310) und al-Irwa' (3/381).

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