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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 12 · Seite 162

Übersetzung · DE

1819: 10364: darüber: 1: Sahih. Übereinstimmend überliefert. Berichtet von al-Bukhari (2/153, 6/40), Muslim unter (Zakat, H/102), Abu Dawud (H/1631, 1632), an-Nasa'i (5/85), Ahmad (2/260, 395), al-Bayhaqi (4/195, 7/11), al-Humaydi (1059), Ithaf (4/172), Abd ar-Razzaq (20027), al-Manthur (1/358, 6/114), al-Kanz (16553), at-Tabari (10/111, 26/125), al-Qurtubi (3/342) und Ibn Kathir (1/479, 480).

1820: 10374: und die Bedürftigen: 1: Al-Qurtubi sagte in der Exegese dieses Verses: Dies verdeutlicht die Empfänger der Almosen und die Zuweisungen, damit sie nicht außerhalb dieser Gruppe vergeben werden. Die Wahl, wer diese verteilt, ist die Auffassung von Malik, Abu Hanifa und ihren Anhängern. Es wird gesagt: Wie der Sattel für das Reittier und die Tür für das Haus. Ash-Shafi'i sagte hingegen: Das "Lam" (Präposition) ist ein "Lam" des Eigentums, wie wenn man sagt: Das Vermögen gehört Zayd, 'Amr und Bakr, daher ist eine Gleichbehandlung unter den Genannten unumgänglich.

1821: 10374: der Preis: 1: Ibn Kathir sagte: Was jene betrifft, die damit beauftragt sind (die Almosen einzusammeln), so sind dies die Steuereinnehmer und die Beauftragten, denen aufgrund dessen ein Anteil zusteht. Es ist nicht zulässig, dass sie zu den Verwandten des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – gehören.

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