10365: Was du vorausgeschickt hast (ma aslafta): 2: Ibn Kathir sagte: Manche interpretierten es als das Lesen, andere interpretierten es im Sinne von: Das Befolgen dessen, was du an Gutem und Bösem vorausgeschickt hast. Wieder andere interpretierten es mit dem Hadith: "Jede Gemeinschaft wird dem folgen, was sie verehrt hat. Wer die Sonne verehrte, wird der Sonne folgen, wer den Mond verehrte, wird dem Mond folgen, und wer die falschen Gottheiten (al-tawaghit) verehrte, wird den falschen Gottheiten folgen."
Siehe Tafsir Ibn Kathir: (2/416).
1950: 10372: Sie nehmen teil (yashtarukun): 1: Sinngemäß. Tafsir Ibn Kathir: (416).
: 10373: Lücke (bayad): 2: So im Original (bi-l-asl).
1951: 10377: Der Irrtum (al-dalal): 1: Die Gelehrten waren unterschiedlicher Ansicht über die Zulässigkeit des Spiels mit Schach und anderem, sofern es nicht in Form von Glücksspiel geschieht. Zusammenfassend lässt sich die Auffassung von Malik und der Mehrheit der Rechtsgelehrten zum Schach so darstellen: Wer damit nicht um Geld spielt und mit seiner Familie in seinem Haus spielt, ohne es öffentlich zu machen, im Monat oder im Jahr, sodass niemand davon erfährt und es nicht bekannt wird, dem ist es verziehen; es ist weder für ihn verboten noch verpönt. Wenn er sich jedoch damit profiliert und darin bekannt wird, so entfällt seine moralische Integrität (muru'a) und seine Zuverlässigkeit ('adala), und sein Zeugnis wird abgewiesen.
Was al-Shafi'i betrifft, so entfällt das Zeugnis eines Schach- oder Würfelspielers nach der Lehre seiner Gefährten nicht, wenn er in allen anderen Belangen als vertrauenswürdig gilt und sich bei ihm keine Torheit, kein Verdacht und keine schwere Sünde zeigt, es sei denn, er spielt es als Glücksspiel. Wenn er es jedoch als Glücksspiel spielt und dadurch bekannt ist, entfällt seine Zuverlässigkeit, und er diskreditiert sich selbst dadurch, dass er Eigentum unrechtmäßig verzehrt.
Abu Hanifa sagte: Das Spiel mit Schach, Würfeln, 'al-arba'at 'ashar' (Backgammon-Variante) und allem Zeitvertreib ist verpönt.