: 12657: ihre Taten (a'maluhum): 5: al-Manthur: (5/167-168).
: 12659: herabsendet (yunazzilu): 6: al-Manthur: (5/167-168).
2303: 12660: deutlich (mubin): 1: al-Manthur: (5/167).
: 12661: gemessen (maqis): 2: Die vorangegangene Quelle.
: 12662: nichtarabisch (a'jami): 3: Die vorangegangene Quelle: (5/168).
: 12663: die sieben (as-sab'ah): 4: at-Tabari (1/18, 14/120) und al-Manthur (4/131).
: 12665: die Lügner (al-kadhibun): 5: Ibn Kathir sagte in der Exegese dieses Verses: Gott, der Erhabene, berichtet über diejenigen, die nach dem Glauben und der Einsicht an Ihn ungläubig geworden sind, deren Brust sich für den Unglauben geöffnet hat und die darin Ruhe gefunden haben, dass Er über sie zürnt, weil sie den Glauben kannten und sich dann von ihm abwandten, und dass für sie im Jenseits eine gewaltige Strafe bestimmt ist, weil sie das diesseitige Leben dem jenseitigen vorzogen. Sie wagten sich an das, was sie aufgrund des Diesseits taten, und Gott hat ihre Herzen nicht rechtgeleitet oder sie auf der wahren Religion festigen lassen, so dass Er ihre Herzen versiegelt hat; sie verstehen mit ihnen nichts, was ihnen nützt, und Er hat ihre Gehöre und Augen versiegelt, so dass sie davon keinen Nutzen ziehen, oder es hat ihnen nichts geholfen; sie sind unachtsam gegenüber dem, was mit ihnen beabsichtigt ist.
2304: 12666: an den Glauben (bi-l-iman): 1: al-Manthur (5/170) und Ibn Kathir (2/587).
: 12667: an den Glauben (bi-l-iman): 2: Die vorangegangene Quelle.
: 12668: Rabi'ah: 3: al-Manthur: (5/170).
: 12669: der Vers (al-ayah): 4: Die vorangegangene Quelle: (5/171).
2305: 12670: ihre Herzen (qulubuhum): 1: Die Gelehrten sind sich einig, dass es demjenigen, der zum Unglauben gezwungen wird, erlaubt ist, (durch Worte) zuzustimmen, um sein Leben zu bewahren, und es ist ihm erlaubt, sich zu weigern, so wie Bilal – möge Gott mit ihm zufrieden sein – ihnen die Zustimmung verweigerte, während sie ihm die schlimmsten Dinge antaten,