Shaiba (9/40, 41, 45), al-Mudschma' (5/101, 102), al-Humaidi (1117), al-Buchari in "al-Adab al-Mufrad" (913), Matalib (2450, 2452, 2454), Kahhal (1/80), al-Fath (10/212), 'Asim (1/119), Dhahabi (117), al-Hilya (1/250), al-Kalim (247), Ma'ani (4/307) und al-Sahihah (781-784, 786, 2/427).
2321: 13210: ausgebreitet (manshuran): 1: al-Manthur: (5/248).
: 13211: berechnend (hasiban): 2: Die vorangegangene Quelle.
: 13212: das Diesseits (ad-dunya): 3: Die vorangegangene Quelle: (5/249).
: 13213: einen Gesandten (rasulan): 4: al-Manthur: (5/254).
: 13214: Stadt (qaryah): 5: Al-Qurtubi sagte: Gott – erhaben ist Er – berichtete in dem Vers, der dem vorangegangenen entspricht, dass Er die Städte nicht vor der Entsendung von Gesandten vernichtete; nicht weil es für Ihn unschicklich wäre, wenn Er es täte, sondern als ein Versprechen von Ihm, und es gibt keinen Bruch Seines Versprechens. Wenn Er also die Vernichtung einer Stadt beabsichtigt, nachdem Sein Versprechen gemäß dem, was Gott – erhaben ist Er – sagte, erfüllt wurde, befiehlt Er deren Üppiglebenden den Frevel und das Unrecht in ihr, so bewahrheitet sich das Wort gegen sie zur Vernichtung. Dies lehrt dich, dass jeder, der zugrunde ging, durch Seinen eigenen Willen zugrunde ging; Er ist es, der die Ursachen verursacht und sie zu ihrem Ziel führt, damit das zuvor von Gott – erhaben ist Er – gesprochene Wort in Erfüllung geht.
: 13215: in ihr (fiha): 6: al-Manthur: (5/255).
2322: 13216: Machthaber (umara'): 1: al-Manthur: (5/254).
: 13217: deren Lasterhafte (fussaqaha'): 2: Die vorangegangene Quelle: (5/255).