: 13269: die Macht (as-sultan): 2: al-Manthur: (5/279).
: 13270: und er soll ihn nicht verstümmeln (wa-la yumathalu bihi): 3: Die vorangegangene Quelle: (5/279-280).
: 13271: durch einen einzigen (bi-wahid): 4: Die vorangegangene Quelle: (5/279-280).
: 13272: sein Mörder (qatiluhu): 5: Die vorangegangene Quelle: (5/279-280).
: 13273: das Töten (al-qatl): 6: Über das Wort des Erhabenen „...so soll er im Töten nicht maßlos sein“ gibt es drei Meinungen: Erstens: Er soll nicht jemanden außer seinem Mörder töten. Zweitens: Er soll nicht anstelle seines Schutzbefohlenen (wali) zwei Personen töten, wie es die Araber zu tun pflegten. Drittens: Er soll den Mörder nicht verstümmeln.
: 13274: Gott (Allah): 7: al-Manthur: (5/283).
: 13275: unterstützt (mansuran): 8: Die vorangegangene Quelle: (5/284).
2330: 13276: zur Rechenschaft gezogen (mas'ulan): 1: Über das Wort des Erhabenen „Und erfüllt die Verpflichtung“ ist bereits an mehr als einer Stelle gesprochen worden. Al-Zajjaj sagte: Alles, was Gott befohlen und wovon Er abgehalten hat, gehört zur Verpflichtung (عهد).
: 13277: dessen Bruch (naqdihi): 2: Siehe Tafsir al-Qurtubi: (6/3872).
: 13278: zur Rechenschaft gezogen (mas'ulan): 3: al-Manthur: (5/283).
: 13279: ihre Verpflichtungen ('uhudaha): 4: Die vorangegangene Quelle.
: 13280: ihr messet (kiltum): 5: Über das Wort des Erhabenen „Und erfüllt das Maß, wenn ihr messet“ ist bereits in der Sura al-An'am gesprochen worden. Dieser Vers erfordert, dass das Messen Sache des Verkäufers ist, und dies wurde bereits in der Sura Yusuf dargelegt, daher ist eine Wiederholung nicht sinnvoll.