: 12754: sieben (sab'a): 5: al-Manthur: (5/375-378).
: 12755: niemanden (ahadan): 6: al-Qurtubi sagte: Es wurde überliefert, dass er – Friede sei mit ihm – die Christen von Nadschran nach ihnen (den Gefährten der Höhle) fragte, woraufhin er das Fragen untersagte. Dies ist ein Beleg dafür, dass es den Muslimen verwehrt ist, die Leute des Buches (Ahl al-Kitab) bezüglich irgendeiner Angelegenheit des Wissens zu konsultieren.
: 12756: Unsere Erzählungen (qasasna): 7: al-Manthur: (5/379).
2355: 12757: wissender (a'lam): 1: al-Manthur: (5/378).
: 12758: ich erwähnte (dhakartu): 2: Die vorangegangene Quelle: (5/378-379).
: 12759: Allah: 3: Die vorangegangene Quelle: (5/378-379).
: 12760: seine Sitzung (majlisahu): 4: Die vorangegangene Quelle: (5/378-379).
: 12761: seine Rede (kalamahu): 5: Die vorangegangene Quelle: (5/378-379).
: 12762: seine Rechte (yaminahu): 6: Die vorangegangene Quelle: (5/378-379).
: 12763: ich zürnte (ghadibtu): 7: Die vorangegangene Quelle: (5/378-379).
: 12764: Jahre (sinin): 8: Tafsir al-Qurtubi: (6/4003).
2356: 12765: wie lange sie verweilten (bima labithu): 1: al-Qurtubi sagte: Es wurde gesagt, (dies beziehe sich) auf die Zeit nach ihrem Tod bis zur Offenbarung des Korans über sie, gemäß der Ansicht von Mudschahid. Oder bis sie starben, gemäß der Ansicht von ad-Dahhak. Oder bis zum Zeitpunkt ihrer Veränderung durch den Zerfall, wie bereits zuvor erwähnt. Es wurde auch gesagt: (Es bedeutet) wie lange sie in der Höhle verweilten, und dies ist die Dauer, die Allah, der Erhabene, von den Juden berichtete, selbst wenn sie (dabei) eine Vermehrung oder Verringerung erwähnten. Das heißt: Niemand weiß dies außer Allah oder derjenige, den Er es gelehrt hat, denn „Ihm gehört das Verborgene der Himmel und der Erde“.
: 12768: wie lange sie verweilten (ma labithu): 2: al-Manthur: (5/379).
: 12769: und Erhaben (wa ta'ala): 3: Die vorangegangene Quelle: (5/379-381).
: 12770: Zuflucht (malja'): 4: Die vorangegangene Quelle: (5/379-381).
: 12771: der Vers (al-ayah): 5: Überliefert von Ibn 'Asakir in „at-Ta'rikh“ (7/391), at-Targhib (2/404, 4/219), al-Manthur (4/219), al-Hilya (5/117, 118).