2357: 12772: das Vorgeschriebene (al-maktuba): 1: al-Manthur: (5/382).
: 12773: das Nachmittagsgebet (al-'asr): 2: Die vorangegangene Quelle.
: 12774: der Koran (al-qur'an): 3: Die vorangegangene Quelle.
: 12775: der Vers (al-ayah): 4: Dschubair überlieferte von ad-Dahhak, von Ibn 'Abbas bezüglich Seiner, des Erhabenen, Aussage: „Und gehorche nicht dem, dessen Herz Wir gegenüber Unserem Gedenken achtlos gemacht haben“, er sagte: Dies wurde bezüglich Umayya ibn Khalaf al-Dschumahi offenbart. Dies geschah, weil er den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu einer Sache einlud, die ihm missfiel, nämlich die Armen von sich fernzuhalten und die Vornehmen der Leute von Mekka heranzuziehen. Da offenbarte Allah, der Erhabene: „Und gehorche nicht dem, dessen Herz Wir gegenüber Unserem Gedenken achtlos gemacht haben“, das heißt: demjenigen, dessen Herz Wir gegenüber dem Tauhid (Einzigkeit Gottes) versiegelt haben.
: 12776: mit ihnen (ma'ahum): 5: al-Manthur: (5/383).
: 12777: das Gedenken (adh-dhikr): 6: Die vorangegangene Quelle.
: 12778: der Koran (al-qur'an): 7: Die vorangegangene Quelle: (5/384).
2358: 12779: andere außer ihnen (ghairahum): 1: al-Manthur: (5/383).
: 12780: und das Verbotene (wal-haram): 2: Die vorangegangene Quelle: (5/383-384).
: 12781: Maßlosigkeit (faratan): 3: Seine, des Erhabenen, Aussage: „Und seine Angelegenheit war Maßlosigkeit“; es wurde gesagt: Es stammt von at-tafrit, was Unterlassung bedeutet, und das Vorbringen von Unvermögen durch das Unterlassen des Glaubens. Es wurde auch gesagt: Es stammt von al-ifrat (Übertreibung) und dem Überschreiten der Grenze. Die Leute sagten: Wir sind die Vornehmen von Mudar, wenn wir den Islam annehmen, werden die Menschen den Islam annehmen; dies war Hochmut und Übertreibung in der Rede.
: 12782: der Koran (al-qur'an): 4: al-Manthur: (5/384).
: 12784: und Drohung (wa wa'id): 5: Die vorangegangene Quelle: (5/384).