: 12835: die Götzendiener (al-muschrikin): 2: Die vorangegangene Quelle.
: 12836: Hoffnung (amalan): 3: Sein Wort des Erhabenen: „besser an Hoffnung“ (khair amalan), d. h.: besser an Hoffnung als jemand mit Reichtum und Söhnen ohne gute Taten. Es gibt nichts Gutes im Schmuck des diesseitigen Lebens, aber es wurde in der Art seines Wortes ausgedrückt: „Die Bewohner des Paradieses haben an jenem Tage eine bessere Aufenthaltsstätte“ (khair mustaqarran). Es wurde auch gesagt: Es ist besser in der Wirklichkeit, als das, was die Unwissenden fälschlicherweise für gut halten.
: 12837: Zeichen (alama): 4: al-Manthur: (5/401).
: 12838: Baum (schadschara): 5: Die vorangegangene Quelle.
: 12839: damit (bi-dhalika): 6: Die vorangegangene Quelle.
2366: 12840: er vernichtet ihn (tuhliku-hu): 1: Dies wurde bereits in der „Sure al-Baqara“ ausführlich behandelt. Abu Dscha'far an-Nahhas sagte: In diesem Vers gibt es eine Frage, die lautet: Was bedeutet „fa-fasaqa 'an amri rabbihi“ (da frevelte er gegen den Befehl seines Herrn)? Hierzu gibt es zwei Ansichten: Die erste – und dies ist die Lehre von al-Khalil und Sibawaih – ist, dass die Bedeutung ist: Der Frevel (Fisq) kam über ihn, als ihm befohlen wurde und er ungehorsam war; somit war der Befehl seines Herrn der Grund für den Frevel, so wie man sagt: „Ich gab ihm zu essen wegen des Hungers“ (at'amtu-hu 'an dschu'). Die andere Ansicht, die Lehre von Muhammad ibn Qutrub, ist, dass die Bedeutung ist: Er frevelte durch das Ablehnen des Befehls seines Herrn.
: 12841: und ebenso (wa-kadha): 2: al-Manthur: (401).
: 12842: das Diesseits (ad-dunya): 3: Die vorangegangene Quelle: (5/402).
: 12843: die Dschinn (al-dschinn): 4: Die vorangegangene Quelle: (5/402).
: 12845: die Stunde (as-sa'a): 5: Die vorangegangene Quelle: (5/402).
: 12847: der Himmel (as-sama'): 6: Die vorangegangene Quelle: (5/402).
: 12848: für Adam (li-adam): 7: Die vorangegangene Quelle: (5/402).
2367: 12850: seine Familie (ahlu-hu): 1: al-Manthur: (5/403).
: 12851: an Zahl (adadan): 2: Die vorangegangene Quelle: (5/403-404).
: 12852: erhabene (ta'ala): 3: Die vorangegangene Quelle: (5/403-404).