1289: 7281: ihre Herzen: 1: Al-Qurtubi sagte: „'Lawla' (hätten sie doch) dient der Spezifizierung und folgt dem Verb in der Bedeutung von 'halla' (warum nicht), was ein Tadel dafür ist, das Gebet (Du'a) zu unterlassen. Es ist ein Bericht darüber, dass sie nicht flehten, als die Strafe herabkam. Es ist möglich, dass sie wie jemand flehten, der nicht aufrichtig war, oder dass sie flehten, als die Strafe sie bereits umhüllte. Das Flehen in diesen Fällen ist jedoch nicht nützlich. Das Gebet ist in Zeiten des Wohlstands und der Bedrängnis geboten. Gott, der Erhabene, sagt: 'Ruft Mich an, so erhoere Ich euch.'
1290: 7282: sie daran erinnerten: 1: Tafsir Ibn Kathir: (2/132).
: 7283: die Weltenbewohner: 2: Al-Manthur: (2/12).
: 7286: die Versorgung: 3: Tafsir Abd ar-Razzaq: (1/203).
1291: 7288: in Verzweiflung: 1: Sahih (authentisch). Überliefert von Ahmad (4/145), al-Mischkat (5201), al-La'ali (1/111), al-Manthur (3/12, 6/19), Hamza (12), Ibn Kathir (3/251), at-Tabari (7/124) und al-Madschma' (7/20), der ihn Ahmad und at-Tabarani zuschreibt. Ebenso al-Kanz (30743), as-Sahihah (413) und al-Qurtubi (4/2423).
1293: 7303: das Volk: 1: In dem Hadith von Ibn Mas'ud: 'Unter den Menschen gibt es solche, die zum Gebet erst in der Dabr-Zeit kommen', das heißt, am Ende der Zeit. Die Bedeutung hier ist, dass Gott ihre Nachkommen und andere abgeschnitten hat, sodass niemand von ihnen übrig blieb. Siehe Tafsir al-Qurtubi: (4/2423).
1294: 7310: sie sich abwenden: 1: Tafsir Ibn Kathir: (2/133).
: 7311: sie sich abwenden: 2: Ebenda.
: 7313: in Sicherheit: 3: Tafsir Mudschahid: (1/215).
1296: 7324: der Rechtgeleitete: 1: Tafsir Mudschahid: (1/215).