Seiten-Nr.: Hadith-Nr.: Ausdruck der Takhrij: Takhrij-Nummern auf der Seite: Untersuchungen: 7799: al-kuffar: 2: Tafsir Ibn Kathir: (2/167) und ad-Durr (3/343).
1374: 7806: al-mumtarin: 1: Ibn Kathir sagte bei der Erklärung dieses Verses: "Wenn du im Zweifel bist über das, was Wir zu dir hinabgesandt haben, dann frage diejenigen, die die Schrift vor dir lesen. Es ist zu dir die Wahrheit von deinem Herrn gekommen, so gehöre keinesfalls zu den Zweiflern." Dies ist eine Bedingung (Schart), und eine Bedingung setzt nicht notwendigerweise deren Eintreten voraus. Daher wurde vom Gesandten Gottes, Gottes Segen und Friede seien auf ihm, überliefert, dass er sagte: "Ich zweifle nicht und ich frage nicht." Überliefert von Ibn Kathir (2/167), Abd ar-Razzaq (10211) und al-Manthur (3/317).
1376: 7817: lakum: 1: Tafsir Abd ar-Razzaq: (1/209).
: 7823: khalatikum: 2: Sure an-Nisa, Vers 23.
1377: 7824: mithluhu: 1: Tafsir Abd ar-Razzaq: (1/210).
: 7828: mithluhu: 2: Die vorgenannte Quelle.
1378: 7832: li-fisq: 1: Hasan (gut). Überliefert von Abu Dawud in (al-Adahi, Kapitel über die Schlachtopfer der Schriftbesitzer) und at-Tirmidhi (Nr. 3069), wobei er sagte: "Dies ist ein Hadith, der hasan gharib ist."
: 7833: al-mayta: 2: Tafsir Ibn Kathir: (2/169).
: 7836: al-Madschus: 3: Die vorgenannte Quelle.
1379: 7837: lakum: 1: Sure al-Ma'ida, Vers 5.
: 7837: al-Kitab: 2: Ich sage: Für diese Auffassung wurde mit dem argumentiert, was Abu Dawud in den "Marasil" überlieferte, aus dem Hadith von Thawr ibn Yazid, von as-Salt as-Sadusi, dem Mawla von Suwayd ibn Maymun, einem der Tabi'un, die Abu Hatim ibn Hibban im Buch "ath-Thiqat" erwähnte. Er sagte: Der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Friede seien auf ihm, sagte: "Das Schlachtopfer eines Muslims ist erlaubt, ob er den Namen Gottes erwähnte oder nicht erwähnte; denn wenn er etwas erwähnt, so erwähnt er nur den Namen Gottes." Dies ist ein Mursal-Hadith, der durch das gestützt wird, was ad-Daraqutni überlieferte.