Harun, von Sufyan ibn Husain, von az-Zuhri, von Abu Idris, von 'Ubada ibn as-Samit, der sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wer von euch leistet mir den Treueeid auf drei Dinge?“ Dann trug der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, den darauf hindeutenden Vers vor.
Siehe: Die vorgenannte Quelle von Ibn Kathir.
: 8058: und ihr gekreuzigt habt: 3: In den beiden Sahih-Werken wird von Abu Dharr - Allah habe Wohlgefallen an ihm - überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Gabriel kam zu mir und brachte mir die frohe Botschaft, dass jeder aus deiner Umma, der stirbt, ohne Allah etwas beigesellt zu haben, ins Paradies eingeht. Ich fragte: 'Auch wenn er Unzucht beging und stahl?' Er sagte: 'Auch wenn er Unzucht beging und stahl.' Ich fragte: 'Auch wenn er Unzucht beging und stahl?' Er sagte: 'Auch wenn er Unzucht beging und stahl.' Ich fragte: 'Auch wenn er Unzucht beging und stahl und Wein trank?' Er sagte: 'Auch wenn er Unzucht beging und stahl und Wein trank.'“
Überliefert von al-Buchari (9/174), Muslim in (al-Iman, Hadith/153), at-Tirmidhi (Hadith/2644), Ahmad (5/161), Ithaf (10/569) und Ibn Kathir (3/354).
1415: 8061: Strafe: 1: al-Manthur (2/147), at-Tabarani (18/140) und al-Madschma' (1/103), und er schreibt ihn at-Tabarani im „al-Kabir“ zu, und seine Überlieferer sind vertrauenswürdig, außer dass al-Hasan tadlis (Verschleierung) betrieb und ihn mit 'an 'an (indirekter Überlieferungskette) überlieferte.
: 8062: die Schändlichkeiten: 2: Ithaf (9/304), al-Hawb (2/88) und Tadhkira (62).
1417: 8074: und der Diebstahl: 1: In den beiden Sahih-Werken wird von Ibn Mas'ud - Allah habe Wohlgefallen an ihm - überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Niemand ist eifersüchtiger als Allah; deshalb hat Er die Schändlichkeiten verboten, sowohl das, was von ihnen offen als auch das, was verborgen ist.“