2965: 16837: Sein Herrschaftsgebiet: 1: Al-Qurtubi sagte: Madyan lag außerhalb des Herrschaftsgebiets des Pharao. Er (Schu'aib) brachte ihm Essen nahe, doch Musa sagte: "Ich esse nicht; wir sind eine Familie, die ihre Religion nicht für die Fülle der Erde an Gold verkauft." Da sagte Schu'aib: "Dies ist kein Entgelt für das Tränken, sondern es ist meine Gewohnheit und die Gewohnheit meiner Vorfahren, Gäste zu bewirten und Speisen zu reichen." Da aß Musa.
2966: 16839: Schu'aib: 1: Die Anhänger von Imam Ahmad und diejenigen, die ihnen folgten, haben die Zulässigkeit der Einstellung eines Arbeitnehmers gegen Verpflegung und Kleidung mit diesem Vers begründet. Sie stützten sich dabei auf das, was Abu Abd Allah Muhammad ibn Yazid ibn Maja in seinem Buch "al-Sunan" überlieferte, wo er sagte: "Kapitel: Die Einstellung eines Arbeitnehmers gegen die Verpflegung seines Bauches": Es erzählte uns Muhammad, uns erzählte Muhammad ibn al-Musaffa al-Himsi, uns erzählte Baqiyya ibn al-Walid, von Maslama ibn Ali, von Sa'id ibn Abi Ayyub, von al-Harith ibn Yazid, von Ali ibn Rabah, er sagte: Ich hörte Utba ibn al-Mundhir al-Sulami sagen: Wir waren beim Gesandten Gottes, Gottes Segen und Friede seien auf ihm, als er 'Ta-Sin-Mim' las, bis er zur Geschichte von Musa kam und sagte: "Musa hat sich selbst für acht oder zehn Jahre verdingt, im Austausch für die Keuschheit seines Geschlechts und die Verpflegung seines Bauches."
Sehr schwach. Überliefert von Ibn Maja (Hadith 2444), al-Mishkat (2989), al-Kanz (9201) und al-Manthur.