(1/83). Er schrieb ihn Abū Yaʿlā zu, und darin ist Umayya ibn Shibl. Al-Dhahabī erwähnte ihn im „al-Mīzān“, gab jedoch nicht an, dass ihn jemand für schwach (ḍaʿīf) erklärte; vielmehr nannte er diesen Hadith für ihn und erklärte ihn deshalb für schwach. Und Allāh weiß es am besten. Ibn Ḥibbān erwähnte ihn unter den Vertrauenswürdigen (al-Thiqāt).
: 18016: wa-l-arḍ: 3: Al-Manthūr: (7/35).
: 18017: makānahumā: 4: Die vorgenannte Quelle.
3187: 18018: yakhruju: 1: Al-Manthūr: (7/35).
: 18019: dāba: 2: Die vorgenannte Quelle.
: 18020: bi-ahlihi: 3: Seine Worte des Erhabenen: „Die böse List“ (al-makr as-sayyiʾ), das heißt die List des bösen Tuns, und dies ist der Unglaube (Kufr) und das Täuschen der Schwachen sowie deren Abhalten vom Glauben, damit ihre Anhänger zahlreich werden.
: 18021: ṭālib: 4: Al-Manthūr: (7/35-36).
: 18022: al-ʿadhāb: 5: Die vorgenannte Quelle.
3188: 18024: yā insān: 1: Al-Manthūr: (7/638).
: 18025: tusammītu bihi: 2: Al-Ājurrī erwähnte es von einem Hadith der Umm ad-Dardāʾ über den Propheten – Segen und Heil seien auf ihm –, der sagte: „Kein Sterbender, über dem die Sure Yā-Sīn rezitiert wird, außer dass es ihm erleichtert wird.“ Al-Qurṭubī (1/15, 14/298), Iʿṭḥāf (10/278), al-Manthūr (5/257) und al-Khafāʾ (2/545).
: 18026: rasūlihi: 3: Al-Manthūr: (7/42).
: 18027: al-mursalīn: 4: Die vorgenannte Quelle: (7/43).
: 18028: ʿilmuhu: 5: Die vorgenannte Quelle: (7/43).
: 18028: ḥaddathanā: 6: Die vorgenannte Quelle: (7/44).
3189: 18030: bi-l-lijām: 1: Al-Manthūr: (7/43).
: 18031: ad-dhaqan: 2: Die vorgenannte Quelle.
: 18032: afwāhahum: 3: Al-Manthūr: (7/44).